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Ja, das fördert die Verständigung

12. November 2010
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Themenbild Pro und Contra (Grafik: DW)
Bild: DW

Wer in Dänemark eine andere Flagge als die dänische hisst, macht sich strafbar. In Deutschland dagegen kann jeder dänische, US-amerikanische oder auch nordkoreanische Flaggen hissen, so viel er will. Zwar steht in Artikel 22 des Grundgesetzes: "Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold", aber das heißt nur, dass auf staatlichen Gebäuden und bei offiziellen Anlässen diese Flagge zu hissen ist.

Wenn nun demnächst im Grundgesetz stehen würde: "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch", wäre das genauso. Jeder könnte weiterhin reden, wie er will. Was aber soll dann das Ganze? Diese Frage kann man durchaus stellen. Man kann sich aber auch umgekehrt fragen: Warum regen sich manche darüber auf, dass eine Selbstverständlichkeit in der Verfassung festgeschrieben werden soll?

In der Werbesprache, in der Umgangssprache bestimmter Kreise, aber auch in der Wissenschaft greift die englische Sprache um sich, noch dazu oft schlechtes Englisch. Menschen mit geringer Fremdsprachenkenntnis werden dadurch ausgegrenzt. Wenigstens bei offiziellen Anlässen sollte daher ein allgemeinverständliches Deutsch gesprochen werden. Wenn diejenigen, die das fordern, sich auf die Verfassung berufen können, umso besser.

Manche Kritiker sehen die Verankerung des Deutschen im Grundgesetz auch als Zumutung für Zugewanderte mit anderer Muttersprache. Aber eine gemeinsame Sprache erleichtert das Zusammenleben zwischen ihnen und einheimischen Deutschen. Sprachinseln dagegen, in denen nur rudimentär deutsch gesprochen wird, erschweren es.

Wenn nun im Grundgesetz klargestellt wird, dass im Zweifel Deutsch die Sprache dieses Landes ist, unterstützt das die Bemühungen um Gemeinsamkeiten zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft. Eine solche Verfassungsregelung würde niemanden daran hindern, im privaten Umfeld weiterhin jede beliebige Sprache zu sprechen. Aber sie würde die Verständigung fördern, im wahrsten Sinne des Wortes.

Autor: Peter Stützle
Redaktion: Kay-Alexander Scholz