1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Juristisches Neuland im Anti-Terror-Kampf

28. Mai 2009

Mit strengeren Gesetzen können Terroristen und Sympathisanten künftig schon vor Begehung einer Tat bestraft werden. Der Aufenthalt in Terrorcamps kann ihnen bis zu zehn Jahren Haft einbringen.

https://p.dw.com/p/HzFw
Brigitte Zypries (Foto: AP)
Die Bundesregierung will strengere Gesetze gegen TerrorismusBild: AP

Als Lehre aus Terror-Anschlägen wie in London oder Madrid, aber auch als Reaktion auf die vereitelten Aktionen der Kofferbomber auf zwei Regionalzüge im Jahr 2006 und der Sauerland-Gruppe im September 2007, wagt sich die Bundesregierung zur Strafvereitelung auf juristisches Neuland. Die Große Koalition hat am Donnerstag (28.05.2009) mehrere Strafrechtsänderungen durch den Bundestag gebracht, durch die Taten künftig schon in der Vorbereitungsphase bestraft werden können.

Deutschland soll sicherer werden

Militante Islamisten bei der militärischen Ausbildung (Foto: AP)
Terrorcamp an der pakistanisch-afghanischen GrenzeBild: AP

Allein schon der Versuch, mit einer ausländischen Vereinigung Kontakt zum Besuch eines Terrorcamps aufzunehmen, könnte nach Paragraph 89b mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Wer als Ausbilder in einem solchen Camp tätig war oder sich darin ausbilden ließ, muss mit maximal zehn Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Strafbar macht sich auch, wer beispielsweise im Internet Pläne zum Bau von Bomben verbreitet und so konkret im Zusammenspiel mit politischer Propaganda andere Menschen zu Gewaltverbrechen veranlasst.

Mit den Anti-Terror-Gesetzen reagiere die Bundesregierung auf "neue Organisationsformen des Terrorismus", erklärte Justizministerin Brigitte Zypries. Die SPD-Politikerin betonte, dass es sich um die Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Straftaten handeln müsse, damit das Gesetz greife. Voraussetzung ist, dass dem Verdächtigen eine Anschlagsabsicht nachgewiesen werden kann. Gelingt dies nicht, geht er straflos aus. Der CDU-Politiker Siegfried Kauder sprach von einer Gesetzgebung mit Augenmaß, die die Sicherheitsstruktur Deutschlands verbessere.

Opposition wirft Regierung "Sicherheits-Phobie" vor

Screenshot der Taliban Webseite
Wer im Internet Pläne zum Bau von Bomben verbreitet, macht sich strafbar

Bei der Opposition stoßen die neuen Gesetze auf heftige Kritik. Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke sprach von einer "Gesinnungsjustiz", die der Schnüffelei Vorschub leiste. Ob ein Wecker gekauft worden sei, um sich wecken zu lassen oder den Zeitzünder einer Bombe zu basteln, entscheide sich demnächst an der politischen Gesinnung, warf sie der Regierung vor: "Die vorliegenden Gesetzentwürfe taugen nicht zu mehr Sicherheit."

Der Grünen-Politiker Jerzy Montag sagte, die neuen Anti-Terror-Gesetze seien Ausdruck einer "Sicherheits-Phobie". Es bestehe die Gefahr, dass Errungenschaften aufs Spiel gesetzt würden, die die Bürger bisher vor der Willkür des Staates geschützt hätten. "In Deutschland soll kein Mensch für seine Absichten bestraft werden", forderte Montag. Auch der FDP-Innenexperte Max Stadler kritisierte in der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Man kann nicht Personen hinter Gitter bringen, die vielleicht wirre Gedanken im Kopf haben, denen aber nichts Konkretes nachzuweisen ist."

Straffreiheit für Mörder?

Der Bundestag verabschiedete außerdem eine neue Kronzeugenregelung. Demnach sollen Täter, die bei der Aufklärung von Straftaten mitwirken oder weitere Taten verhindern, eine niedrigere, eventuell sogar gar keine Strafe bekommen. Die Ermittlungsbehörden versprechen sich davon Einblick und Zutritt zu ansonsten geschlossenen Terror-Zirkeln und zur Organisierten Kriminalität.

Auch an der neuen Kronzeugenregelung gab es heftige Kritik. Der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag sprach von einem "höchstproblematischen und rechtsstaatlich abscheulichen Vorhaben". Selbst Mörder könnten mit ihrem "Judaslohn für Verrat" einer lebenslangen Freiheitsstrafe entkommen. Zypries sprach hingegen von klaren Vorgaben, in welchem Umfang Strafen gemildert werden könnten. Es sei dafür gesorgt, "dass auch in Zukunft niemand seiner gerechten Strafe entgehen wird".

Der Gesetzentwurf passierte am Donnerstag gegen die Stimmen der Opposition den Bundestag. Er ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, in dem die Große Koalition über keine eigene Mehrheit verfügt. Sollte insbesondere die FDP bei ihrer Ablehnung bleiben, dann müsste das Vorhaben in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Fraglich ist, ob in dieser Legislaturperiode noch genug Zeit bliebe, eine Einigung zu erzielen. (je/HF/ap/afp/rtr)