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Künstlerische Jecken

15. April 2004
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Was bislang Malern, Musikern und Schauspielern vorbehalten war, ist Karnevalsnarren nicht mehr verwehrt: Das Düsseldorfer Finanzgericht hat einen Komiker des Kölner Karnevals als Künstler eingestuft und ihn von der Gewerbesteuer befreit. Die Auftritte des Narren enthielten eine "eigenschöpferische Leistung" und erreichten eine "künstlerische Gestaltungshöhe", entschied das Gericht. Die Richter gaben damit der Klage des Komikers Recht, der nun mit einer kräftigen Steuer-Rückzahlung für mehrere Jahre rechnen kann.