1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Urteil zur Pendlerpauschale

9. Dezember 2008

Die Kürzung der Pendlerpauschale verstößt gegen das Grundgesetz, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Pendler dürfen ihre Fahrten wieder ab dem ersten Kilometer abrechnen. Das soll aber nur bis Ende 2009 gelten.

https://p.dw.com/p/GC9l
Autos fahren auf einer zweispurigen Straße in Kolonne (Quelle: AP)
Pendler sind mit ihren Autos unterwegs zur ArbeitBild: AP

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag (09.12.08) die seit 2007 geltende Kürzung der Pendlerpauschale verworfen. Die Richter urteilten, die Neuregelung verletze den Grundsatz der Gleichbehandlung und sei daher verfassungswidrig. Der Gesetzgeber müsse rückwirkend zum 1. Januar 2007 neue Regelungen dazu finden. Bis dahin gilt den Richtern zufolge die alte Pendlerpauschale.

Das Karlsruher Urteil wurde mit großer Mehrheit gefällt. Sechs von acht Richtern stimmten dafür, zwei sprachen sich dagegen aus.

Neuregelung erst ab 2010

Zäh fließender Verkehr auf einer Autobahn (Quelle: AP)
Ärger über Staus, aber Freude über mehr GeldBild: AP

Als Reaktion auf das Urteil setzte die Bundesregierung die alte Pendlerpauschale bis Ende 2009 wieder in Kraft. Das kündigte die Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesfinanzministerium, Nicolette Kressl, am Dienstag in Karlsruhe an. Die Finanzämter sollten in Abstimmung mit den Bundesländern angewiesen werden, die Steuerbescheide möglichst schnell automatisch zu korrigieren. Anträge müssten dazu nicht gestellt werden.

Kressl kündigte an, die Bürger würden das Geld möglichst Anfang 2009 schon erhalten. Wichtig sei, dass die Menschen Sicherheit hätten. Deshalb werde eine Neuregelung in Ruhe vorbereitet und erst 2010 in Kraft treten können. Die Finanzämter erkennen somit für den Arbeitsweg zunächst wieder 30 Cent ab dem ersten Kilometer steuerlich an.

Huber: "Schwere Niederlage für Steinbrück“

Auf einer Stadtautobahn sind zahlreiche Autos unterwegs (Quelle: AP)
Millionen Pendler werden steuerlich entlastetBild: AP

Das Urteil der höchsten Bundesrichter war mit Spannung erwartet worden. Der Bundesfinanzhof in München und das niedersächsische Finanzgericht hatten verfassungsrechtliche Zweifel an der Abschaffung der alten Regelung geäußert und Karlsruhe zur höchstrichterlichen Entscheidung angerufen.

In der mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichts hatte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, SPD, die Abschaffung der Pauschale mit dem Hinweis auf Haushaltsprobleme und auf die hohe Staatsverschuldung verteidigt. Die Richter sahen darin allerdings keine hinreichende sachliche Begründung.

Mehrere CSU-Politiker begrüßten das Urteil des Bundesvefassungsgerichts. Der frühere CSU-Chef Erwin Huber nannte die Entscheidung einen Sieg der Gerechtigkeit, die zugleich eine schwere Niederlage für Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sei. Kritik übte dagegen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, BUND. Das Urteil sei ökologisch fatal und sozial ungerecht, so der BUND. Denn das Finanzamt erstatte Besserverdienern pro Entfernungskilometer rund das Dreifache mehr als Geringverdienern.

Elf Millionen Arbeitnehmer sind betroffen

Mit der früheren Pendlerpauschale konnten Arbeitnehmer Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd geltend machen. Die Bundesregierung hatte die Pauschale zum 1. Januar 2007 grundsätzlich abgeschafft. Für Fernpendler wurde aber eine Härtefallregelung eingeführt: Vom 21. Kilometer an durften weiter 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden.

Für viele Arbeitnehmer machte die gekürzte Pauschale jedoch keinen steuerlichen Unterschied. Nach früheren Angaben des Finanzministeriums waren von insgesamt 27 Millionen Arbeitnehmern 16 Millionen von der Änderung nicht betroffen. Denn durch den so genannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro, mit dem Werbungskosten pauschal abgegolten werden, ist jede Entfernung zur Arbeit bis 13,9 Kilometer abgedeckt. (kis)