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Kabinett beschließt Reformen am Arbeitsmarkt

18. Juni 2003
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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch zahlreiche Änderungen im Arbeitsrecht auf den Weg gebracht. Wie Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) im Anschluss an die Sitzung in Berlin sagte, wird unter anderem der Kündigungsschutz flexibler gestaltet. Demnach dürfen Kleinstbetriebe künftig befristet einstellen, ohne dass sich an der Grenze zum Kündigungsschutz von mehr als fünf Mitarbeitern etwas ändert. Die Regelung sei bis Ende 2008 befristet. Ab 2006 wird außerdem der maximale Bezug des Arbeitslosengeldes auf zwölf Monate beschränkt. Für Arbeitnehmer über 55 Jahre gilt eine Dauer von 18 Monaten. Auch wird die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen auf die Punkte Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten begrenzt. Zusätzlich dazu gibt es künftig einen Abfindungsanspruch. Der Arbeitgeber könne sich dann entscheiden, ob er eine Klage in Kauf nehme oder ein halbes Monatseinkommen pro Jahr Betriebszugehörigkeit Abfindung zahle, sagte Clement.