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Kabinett will Verfassung ändern

16. Juli 2014

Bildung ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Der Bund kann bislang Forschungsvorhaben nur zeitlich befristet fördern. Das soll sich ändern. Das Bundeskabinett bringt nun eine Verfassungsänderung auf den Weg.

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Symbolbild Wissenschaft Forschung Labor Blutprobe
Bild: Fotolia/luchshen

Die Bundesregierung hat die Grundgesetzänderung zur Lockerung des Kooperationsverbots von Bund und Ländern in der Bildung auf den Weg gebracht. Die Regierungskoalition von Union und SPD will damit erreichen, dass der Bund künftig auch dauerhaft Vorhaben von "überregionaler Bedeutung" an Hochschulen fördern kann. Bislang war dies nur zeitlich befristet möglich. Für die Änderung der Verfassung ist sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Nur Wisschenschaftsbereich betroffen

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) sprach nach der Kabinettsentscheidung von einer "neuen Qualität der Kooperation" zwischen Bund und Ländern zum Vorteil der Hochschulen. Noch bestehende Barrieren würden aufgebrochen zugunsten einer verbesserten Zukunftsperspektive des Wissenschaftssystems.

Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung zählt zu den umstrittensten Änderungen der Föderalismusreform von 2006. Es untersagt eine dauerhafte finanzielle Förderung des Bundes in Bereichen, für die laut Verfassung die Länder zuständig sind. Die jetzt angestrebte Korrektur bezieht sich allein auf den Wissenschaftsbereich, also etwa auf die Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstituten. Die SPD scheiterte bei den Koalitionsverhandlungen mit ihrer Forderung, diese Bund-Länder-Zusammenarbeit auch auf den Schulbereich ausdehnen.

Scheitern noch möglich

Wanka erläuterte, mit der Grundgesetzänderung könnten künftig Projekte wie etwa das Professorinnenprogramm auch dauerhaft gefördert werden. Denkbar sei auch die Unterstützung kleiner Fächer an den Hochschulen, wenn dies in der Gesamtschau für eine ausgewogene Wissenschaftslandschaft wichtig sei. Für die Förderung solcher Projekte durch den Bund ist laut dem Gesetzentwurf auf der Länderseite Einstimmigkeit erforderlich.

Ob es tatsächlich zu der angestrebten Verfassungsänderung kommt, hängt nun von den Landesregierungen ab, in denen die Grünen mitregieren. Enthalten sich diese Bundesländer bei der Abstimmung im Bundesrat, gilt die Verfassungsänderung als gescheitert.

Änderung soll im Dezember verabschiedet werden

Die Grundgesetzänderung wurde von den drei Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD im Rahmen eines Gesamtpaketes verabredet. Dazu gehört auch, dass der Bund von Januar 2015 an den Länderanteil an den Bafög-Kosten übernimmt. Dadurch sparen die Länder allein bis 2017 rund 3,5 Milliarden Euro. Bafög ist die staatliche finanzielle Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studierenden.

Wanka ließ die Frage offen, ob bei einem Scheitern der Verfassungsänderung auch die Übernahme der Bafög-Kosten durch den Bund hinfällig sei. "Die Parteivorsitzenden haben ein Gesamtpaket verabredet", betonte sie. Die Verfassungsänderung soll zusammen mit dem geänderten Bafög-Gesetz am 19. Dezember im Bundesrat abschließend verabschiedet werden.

cr/gmf (dpa)