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Kampf gegen Ärztepfusch

23. Mai 2012

Volle Krankenhäuser, Stress und nebenbei bürokratische Belastung: Es ist kein Wunder, dass Ärzte Fehler machen. Die Bundesregierung beschloss nun ein Gesetz, um die Rechte der Patienten zu stärken.

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Ein Röntgenbild zeigt eine Schere im Bauchraum einer Patientin (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Ein stechender Schmerz in Bauch, Oberkörper, Armen: so ging ein Patient zum Notarzt, wurde aber wieder nach Hause geschickt. Zwei Tage später stand der 45-jährige erneut beim Arzt und kam endlich ins Krankenhaus. Diagnose: Herzinfarkt. Er überlebte durch Glück, der Patient hätte schon beim ersten Notarztbesuch mit Blaulicht in die Klinik geschickt werden müssen. Bei anderen Patienten enden solche Fälle fatal: laut Statistischem Bundesamt starben im Jahr 2010 insgesamt 1634 Patienten an Fehlern, nach unterschiedlichsten Studien sollen es sogar zwischen 17.000 und 100.000 Menschen in 1000 ausgewerteten Kliniken sein.

Neues Gesetz für Patientenschutz

Solchen Ärztefehlern will die Bundesregierung mit einem Gesetz entgegentreten. Das Kabinett gab grünes Licht für den Entwurf von Gesundheitsminister Daniel Bahr und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP), der nun dem Parlament zugeleitet wird. In Haftungsfällen soll es mehr Transparenz geben. Außerdem müssten Ärzte ihre Patienten verständlich, umfassend und persönlich informieren - über eine Therapie und auch die Risiken. Bei äußerst gravierenden Fällen von Ärztepfusch ist künftig der Mediziner in Beweispflicht: Er muss nachweisen, dass er keinen Schaden verursacht hat. Krankenkassen wären dann verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche zu unterstützen.

An dem Gesetz gibt es Zweifel von verschiedenen Seiten. So sagte Hardy Müller, Geschäftsführer des Aktionsbündnis Patientensicherheit, der Deutschen Presse-Agentur, man müsse ein Umfeld schaffen, in dem Ärzte über Fehler berichten, ohne Angst haben zu müssen. Das geplante Gesetz leiste zwar einen Beitrag, aber der Beitrag könne sehr viel größer sein.

Streit um "Entschädigungsfonds"

Müller fordert einen Fonds, aus dem Opfer von Ärztefehlern entschädigt würden. Der Vorteil dabei wäre, dass man Ärzten ihre Fehler dann nicht endgültig nachweisen müsste. Bahr lehnt einen solchen Fonds ab. "Jemand, der den Schaden verursacht, muss auch dafür zur Verantwortung gezogen werden und darf nicht durch einen Entschädigungstopf aus der Verantwortung entlassen werden", sagte Bahr. Der Fonds verursache außerdem mehr Bürokratie.

Ärzte und ihre Organisationen fordern seit längerem bessere Arbeitsbedingungen. Sie kritisieren unter anderem die langen Arbeitszeiten, bürokratischen Belastungen und Hektik im Arbeitsalltag.

rk/sc (dpa/afp/rtr)