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Kanzler Schröder beantragt Vertrauensfrage

27. Juni 2005

Die "Vertrauensfrage": Schafft es der Kanzler, den Bundestag davon zu überzeugen, dass das "Verhältnis zerrüttet" ist und Neuwahlen notwendig sind? Die Taktik ist heikel.

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Gerhard Schröder auf dem Weg in die USA - daheim geht die Politik weiterBild: dpa

"Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident, gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes stelle ich den Antrag mir das Vertrauen auszusprechen. Ich beabsichtige,

vor der Abstimmung am Freitag, dem 1. Juli 2005,

hierzu eine Erklärung abzugeben."

So lautet das Schreiben, das am Montagvormittag ein Mitarbeiter des Kanzleramts Bundestagspräsident Wolfgang Thierse überbrachte. Gründe werden vorerst noch nicht genannt, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg. Schröder werde sie erst in der Bundestagsdebatte am Freitag (1. Juli) öffentlich nennen. Zwei Tage vorher wird er seine Minister in einem vertraulichen Gespräch informieren. Mit Bundespräsident Köhler hat er bereits mehrfach beraten. Bislang ist nur klar, dass Schröder die Vertrauensfrage nicht mit einem Sachthema verbinden wird. Wie er sie im einzelnen begründen und wie die Abstimmung verlaufen wird, ist nach wie vor reine Spekulation.

Wie erzwingt man Misstrauen?

Schröder will bei der Vertrauensfrage eine Niederlage erzwingen und damit den Weg freimachen für die Neuwahl des Bundestags. Als wahrscheinlich gilt bei SPD und Grünen die Taktik, die Innenminister Otto Schily (SPD) angedeutet hat: Im Plenum wird der Kanzler zu erkennen geben, dass er um die geschlossene Unterstützung der Koalition für seinen Reformkurs fürchtet. Bei der anschließenden Abstimmung enthalten sich die Mitglieder der Bundesregierung.

Damit wäre die ohnehin knappe Mehrheit von Rot-Grün im Bundestag dahin. Von den insgesamt 601 Bundestagsabgeordneten stellen SPD und Grüne zusammen 304. CDU/CSU haben 247, die FDP 47 Abgeordnete. Von den drei fraktionslosen Abgeordneten gehören zwei der PDS an. Ähnlich hat auch Willy Brandt 1972 die Vertrauensfrage verloren. Damals nahm die Mehrzahl der Minister erst gar nicht an der Abstimmung teil.

Juristische Gratwanderung

Erhält Schröder keine Mehrheit, hat Bundespräsident Horst Köhler drei Wochen Zeit, das Parlament aufzulösen und einen Wahltermin anzusetzen. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken könnte er sich aber auch dagegen entscheiden. Denn die vorzeitige Auflösung des Bundestages über eine gescheiterte Vertrauensfrage ist heikel. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes muss eine echte Regierungskrise vorliegen, bei der die Kräfteverhältnisse im Bundestag die Handlungsfähigkeit des Kanzlers erheblich "beeinträchtigen oder lähmen".

Die Vertrauensfrage darf nicht beliebig zur Auflösung des Bundestages eingesetzt werden. Zahlreiche Politiker und Juristen plädieren dafür, dem Bundestag durch eine Gesetzesänderung das Recht zur Selbstauflösung einzuräumen. "Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass mit der Verfassung sachgemäß umgegangen wird", sagte Köhler.Über die Verfassungsgemäßheit der Vertrauensfrage wird noch gestritten werden, wenn Köhler den Bundestag spätestens am 21. Juli auflösen sollte. Kleine Parteien haben bereits den Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt. (arn)