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BVG stoppt Suhrkamp-Umwandlung

4. Dezember 2014

Ein Teilerfolg für Miteigentümer Hans Barlach: vorerst darf der renommierte Suhrkamp-Verlag nicht in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Der verlagsinterne Streit geht damit in die nächste Runde.

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Symbolbild Suhrkamp Sanierungsplan 24.10.2014
Bild: picture-alliance/dpa/Arne Dedert

Die Umwandlung des renommierten Verlagshauses in eine Aktiengesellschaft ist vorläufig auf Eis gelegt. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Dabei hatte erst im Oktober das Landgericht Berlin den Weg für die rechtliche Umwandlung in eine AG freigemacht. Mit der neuen Gesellschaftsform sollte der jahrelange, verbissen geführte Rechtsstreit zwischen Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz und Miteigentümer Barlach beendet werden.

Als letzter Schritt galt die rechtliche Umwandlung als reine Formsache. Nun die Überraschung aus Karlsruhe: die obersten Verfassungs-Richter untersagen dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg vorläufig, "das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Suhrkamp Verlag GmbH & Co.KG aufzuheben und die neue Rechtsform in das Handelsregister einzutragen", wie es wörtlich heißt.

Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach kann sich freuen. Er ist strikt gegen den Sanierungsplan von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz, der eine Umwandlung des Verlags von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft vorsieht. Damit würden Barlach, der 39 Prozent am Verlag hält, weitreichende Mitspracherechte an der Ausrichtung des Verlages verloren gehen. Der Hamburger Medienunternehmer, Enkel des Bildhauers Ernst Barlach, ist seit Jahren mit der Verlagschefin zutiefst zerstritten. Die Witwe des einstigen Firmenpatriarchen Siegfried Unseld hält 61 Prozent der Anteile.

Kombobild Suhrkamp Sanierungsplan Unseld-Berkewicz Barlach 24.10.2014
Streiten um den Suhrkamp-Verlag: Verlegerin Unseld-Berkewicz und Hans BarlachBild: picture-alliance/dpa/Arne Dedert

sd/hm (dpa/tagesschau.de)