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Kartellamt bestraft Kaffeeröster

22. Dezember 2009

Deutschlands Verbraucher haben jahrelang zuviel für eines ihrer Lieblingsgetränke, den Kaffee, bezahlen müssen. Das Kartellamt verhängte jetzt ein Bußgeld von knapp 160 Millionen Euro gegen drei Kaffeeröster.

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Sack voller Kaffeebohnen (Foto: AP)
Kaffee, eines der Lieblingsgetränke der DeutschenBild: AP

Heiß, schwarz, stark: Die Deutschen lieben Kaffee: Zwischen sechs bis sieben Kilogramm Kaffee trinken sie im Schnitt. Doch jetzt steht fest, dass die deutschen Kaffeetrinker wegen Preisabsprachen beim Hersteller zuviel für ihren Genuss bezahlt haben. Denn die drei Kaffeeröster Tchibo, Melitta und Dallmayr haben, so das Bundeskartellamt am Montag (21.12.2009), mindestens seit Anfang 2000 Preiserhöhungen untereinander abgesprochen. Allein zwischen 2003 und 2008 habe es insgesamt fünf Preiserhöhungen gegeben. Die Absprachen dazu hätten sich "unmittelbar zu Lasten der Endverbraucher" ausgewirkt, erklärte das Bundeskartellamt. Der Lebensmitteleinzelhandel habe die höheren Einkaufspreise von bis zu einem Euro für ein Pfund Kaffee direkt an die Verbraucher weitergegeben.

Für die Absprachen hätten die drei Röster einen sogenannten Gesprächskreis eingerichtet, in dem Geschäftsführer und Vertriebsleiter die Preise abgestimmt hätten. Dabei sei es vor allem um die Preise für Filterkaffee, Bohnen, Espresso und Pads gegangen. Daher müssten die drei Unternehmen und insgesamt sechs ihrer Manager nun ein Bußgeld von insgesamt 159,5 Millionen Euro verhängt. Die Geldbußen sind laut Kartellamt aber noch nicht rechtskräftig.

Geldbuße überzogen

Kaffee-Bohne in Brasilien (Foto: dpa)
Brasilien ist einer der wichtigsten Kaffee-Lieferanten weltweitBild: dpa - Report

Die Röster sind geschockt über die Auslegung der Bonner Kartellwächter: Die Melitta Kaffee GmbH will die Geldbuße nicht akzeptieren. Das Unternehmen habe mit den Kartellbehörden zusammengearbeitet, um zu einer Aufklärung beizutragen, teilte Sprecherin Annette Kahre am Montag mit. Melitta werde Rechtsmittel einlegen. Unabhängig davon bedaure Melitta den Vorgang und habe "Vorkehrungen getroffen, damit so etwas nicht noch einmal passiert". Dallmayr kritisierte die Geldbuße als völlig überzogen, Tchibo wollte sich nicht äußern.

Eine Einspruchsmöglichkeit haben die Kafferöster jedoch noch. Die Unternehmen und betroffenen Manager können noch Einspruch einlegen. Dann müsse das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Die Bonner Behörde hat auch weitere Unternehmen der Branche im Visier: Anfang 2009 seien Verfahren gegen zahlreiche Kaffeeröster wegen des Verdachts auf Preisabsprachen bei Kaffee für den Außer-Haus-Bereich sowie gegen Cappuccino-Hersteller eingeleitet worden. Diese Untersuchungen sollten in der ersten Hälfte 2010 abgeschlossen werden. Nähere Angaben könnten bis dahin nicht gemacht werden.

Autor: Marcus Bölz (dpa, rtr)
Redaktion: Sabine Faber