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Kartell-Verfahren gegen Facebook

2. März 2016

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Facebook wegen des Verdachts auf Missbrauch seiner Marktmacht eröffnet. Im Zentrum der Kritik stehen die Vertragsbestimmungen des US-Konzerns zur Verwendung von Nutzerdaten.

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Symbolbild Facebbok Datenschutz
Bild: picture-alliance/chromorange

Das soziale Netzwerk könnte in seinen Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung missbrauchen, teilte das Kartellamt am Mittwoch in Bonn mit. Die Behörde prüft nun, ob die Nutzungsbedingungen von Facebook rechtswidrig sind.

Die Nutzer von Facebook können laut Kartellamt nur schwer nachvollziehen, welchen Umfang ihre Einwilligung zur Erhebung und Nutzung ihrer Daten hat. Es bestünden "erhebliche Zweifel" an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise - insbesondere nach deutschem Datenschutzrecht. Bei einem Zusammenhang mit der Marktbeherrschung könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein.

Das Verfahren richtet sich gegen den Konzern Facebook in den USA, gegen die irische Tochter des Unternehmens sowie gegen Facebook Germany in Hamburg, so das Kartellamt. Es habe "Anhaltspunkte", dass Facebook auf dem Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend sei. Das Verfahren gegen den US-Konzern führt das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben in engem Kontakt mit Datenschutzbeauftragten, Verbraucherschutzverbänden und der EU-Kommission.

Vertragsbedingungen angemessen?

Marktbeherrschende Unternehmen unterlägen besonderen Pflichten, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Dazu gehöre es auch, angemessene Vertragsbedingungen zu verwenden. Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook hätten die Nutzerdaten eine "herausragende Bedeutung". Deshalb müsse unter dem Gesichtspunkt des Marktmachtmissbrauchs untersucht werden, ob die Nutzer über Art und Umfang der Erhebung ihrer Daten hinreichend aufgeklärt werden.

tko/bea (rtr, afp)