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Kartellamt untersagt Holtzbrinck-Kauf von Berliner Verlag

4. Februar 2004
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Das Bundeskartellamt hat den Kauf des Berliner Verlages durch die Holtzbrinck-Gruppe (Stuttgart) endgültig untersagt. Das teilte das Kartellamt am Mittwoch in Bonn mit. Die Wettbewerbsbehörde hatte Holtzbrinck bereits im Dezember signalisiert, dass es der geplanten Übernahme nicht zustimmen werde. Nach der Entscheidung hat Holtzbrinck nun noch die Möglichkeit einer Klage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.

Die Unternehmen hätten auch nach der Abmahnung des Kartellamts die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes nicht ausräumen können, begründete Kartellamtspräsident Ulf Böge den Beschluss.

Der Erwerb des Berliner Verlages hätte nach Einschätzung der Wettbewerbshüter zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung von Holtzbrinck auf dem Lesermarkt für regionale Abonnement- Tageszeitungen in Berlin und dem dortigen Lesermarkt für Stadtillustrierte geführt.