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Gesellschaft

Kaum Hilfe für homosexuelle Asylbewerber

27. März 2017

Die EU-Grundrechteagentur kritisiert unzureichende Hilfe für homosexuelle Flüchtlinge. Viele Mitgliedstaaten gingen nicht ausreichend auf die Bedürfnisse der homo-, bi-, trans- und intersexuellen Asylbewerber ein.

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Berlin Unterkunft für queere Flüchtlinge Aufkleber
Bild: picture-alliance/dpa/P. Zinken

Nur in wenigen Mitgliedstaaten gebe es einheitliche Richtlinien oder Trainings, um LGBTI im Asylverfahren richtig zu befragen, erklärte die EU-Grundrechteagentur in Wien. LGBTI steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle.

Gespräche im Asylverfahren zu kurz

Die Grundrechteagentur beruft sich auf Befunde aus 14 EU-Ländern, darunter Deutschland, und stützt sich dabei oft auf Nichtregierungsorganisationen. Oft seien die Gespräche im Asylverfahren zu kurz, um die von den Menschen geltend gemachte Verfolgung aufgrund der Sexualität einschätzen zu können, erklärte die Agentur, die eine unabhängige Einrichtung der EU ist. Dies sei insbesondere deshalb problematisch, weil die Asylbewerber sich unwohl fühlen könnten, wenn sie Intimes offenlegen müssten.

Die Agentur verwies zugleich darauf, dass keine zu intimen Fragen gestellt werden dürfen, da dies die Rechte der Betroffenen verletzen würde. Trotzdem hätten Nichtregierungsorganisationen von solchen Fragen etwa in Deutschland und Finnland berichtet, so die Agentur. In manchen Ländern würden zudem fragwürdige Verfahren wie in Ungarn der sogenannte Rorschach-Test angewandt, um die sexuelle Identität der Menschen zu prüfen.

Problem Unterbringung

Auch die Unterbringung von Flüchtlingen mit aus der Norm fallender sexueller Identität ist laut Grundrechteagentur ein Problem. In den meisten Ländern würden sie einfach nach dem im Ausweis stehenden Geschlecht untergebracht, was das Risiko von Schikanen mit sich bringen könne.

Nach Angaben des weltweiten LGBTI-Verbandes ILGA sind bestimmte sexuelle Orientierungen in 78 Ländern strafbar, in fünf von ihnen sei sogar die Todesstrafe anwendbar. Im einschlägigen EU-Gesetz über die Anerkennung von Flüchtlingen ist die sexuelle Orientierung als möglicher Asylgrund aufgeführt.

cr/jj (epd, kna)