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Kein Abschiebestopp für Demjanjuk

8. Mai 2009

Das Verfahren gegen den früheren KZ-Wächter Demjanjuk soll einer der letzten großen NS-Prozesse in Deutschland werden. Nach einem neuen US-Richterspruch scheint die Auslieferung des 89-Jährigen nun in greifbarer Nähe.

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John Demjanjuk
John Demjanjuk

Vor dem Obersten Gerichtshof der USA musste der mutmaßliche NS-Verbrecher am Donnerstag (07.05.2009) eine neue schwere Niederlage hinnehmen. Richter John Paul Stevens, einer von neun Richtern am Supreme Court wies den Antrag von Demjanjuks Anwalt John Broadley zurück, die Abschiebung des seines Mandanten nach Deutschland zu stoppen. Eine Begründung dafür gab der Richter nicht.

Mit der Zurückweisung ist allerdings der Rechtsweg noch nicht ausgeschlossen. Nach den Regeln des Gerichts hat Demjanjuk noch das Recht, diese Entscheidung von dem gesamten Richterkollegium überprüfen zu lassen.

Für Abschiebung zu krank

Broadley hatte den Gang vor die höchste Instanz mit dem schlechten Gesundheitszustand seines Mandaten begründet. Aus Sicht des Anwalts käme die Abschiebung einer Folter nahe. In seinem Antrag hatte er gebeten, die Abschiebung für 90 Tage auszusetzen und die Motive derer zu überprüfen, die diee Abschiebung und den Prozess wollten.

Demjanuk war wiederholt in niedrigeren Instanzen gescheitert. Das US-Justizministerium und die Einwanderungsbehörde erklärten, sie wollten weiter mit den deutschen Behörden zusammenarbeiten, um die Überstellung Demjanjuks nach Deutschland voranzutreiben. Einen Zeitplan gebe es aber nicht.

Der gebürtige Ukrainer war 1952 in die USA gezogen und hatte 1958 die amerikanische Staatsbürgerschaft erhalten. Diese wurde ihm aber inzwischen entzogen.

Vorwurf: Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen

Dienstausweis John Demjanjuks (Foto: dpa)
Soll als Beweis dienen: Dienstausweis John DemjanjuksBild: picture-alliance/ dpa

Die Staatsanwaltschaft München wirft Demjanjuk vor, von März bis Ende September 1943 als 23-jähriger Wachmann im NS-Vernichtungslager Sobibor Beihilfe zum Mord an mindestens 29.000 Juden geleistet zu haben. Die Anklage gründet sich auf einen Dienstausweis des Beschuldigten und Zeugenaussagen. Das Amtsgericht München hatte im März dieses Jahres Haftbefehl gegen Demjanjuk erlassen.

Demjanjuk dagegen behauptet, nur als Kriegsgefangener in dem Lager im damals besetzten Polen gewesen zu sein. Im Falle einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord drohen Demjanjuk Haftstrafen von drei bis 15 Jahren in jedem einzelnen Fall.

Demjanjuk kämpft auch in Deutschland gegen seine Abschiebung. Ein Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht wurde allerdings abgeschmettert. Laut einem Beschluss der 34. Kammer ist die Bundesregierung nicht verpflichtet, die Abschiebung aus den USA zu verhindern. Diese sei auch ohne Zustimmung der Regierung möglich. Auch eine Abweisung komme nicht in Frage. Die Bundesrepublik sei auf Grund des Haftbefehls verpflichtet, den Beschuldigten festzunehmen.

Demjanjuk wird in Gerichtssaal geführt
Demjanjuk bei seinem Prozess in IsraelBild: picture-alliance/dpa

Demjanjuk stand schon einmal in Israel wegen seiner angeblichen Tätigkeit als grausamer Wachmann "Iwan der Schreckliche" im NS-Vernichtungslager Treblinka vor Gericht und wurde zum Tode verurteilt. Der Oberste Gerichtshof sprach Demjanjuk aber 1993 frei, da seine Identität nicht einwandfrei geklärt werden konnte. Er lebt seitdem mit seiner Familie in Seven Hills bei Cleveland im US-Bundesstaat Ohio. (gmf/gri/dpa/ap/afp)