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Keine Chance für Slowaken auf Asyl in Tschechien

25. April 2002

– Über 1200 slowakische Bürger stellten in den letzten zehn Jahren erfolglos Asylantrag im Nachbarland

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Bratislava, 24.4.2002, RADIO SLOWAKEI, deutsch

Zu den Ländern, wo die Slowaken um Asyl ersuchen, zählt merkwürdigerweise auch die benachbarte Tschechische Republik. Im Laufe der ersten drei Monate dieses Jahres haben rund 70 Bürger der Slowakischen Republik um Asyl in Tschechien ersucht. "Diesen Bewerbern wird Tschechien mit Sicherheit kein Asyl gewähren, da die Slowakei für ein sicheres Herkunftsland gehalten wird", meint der Direktor des Migrationsamtes des Innenministeriums der Slowakischen Republik (SR) Bernard Priecel. Seine Behauptung bestätigt auch die Statistik:

Seit 1992 haben mehr als 1200 Bürger der SR um Asyl in Tschechien ersucht. Keinem einzigen Gesuch wurde stattgegeben. Keiner der Bewerber konnte nämlich die festgelegten Bedingungen erfüllen. Die Asylpolitik der Tschechischen Republik ist seit Anfang dieses Jahres schärfer als je zuvor. Das entsprechende Gesetz definiert klar die Gründe für die Asylgewährung: Verfolgung aus rassistischen Gründen, wegen politischer oder religiösen Überzeugung.

Laut inoffizieller Quellen sind die Asylbewerber aus der Slowakei meistens die Roma, die in der Regel den Rassismus in der Slowakei als Grund für Emigration angeben. Es handelt sich um eine heikle Angelegenheit, aber nicht einmal ein rassistischer Angriff gegen einen Roma kann als Grund für die Asylgewährung anerkannt werden. Da wird "nur" vom Opfer einer Straftat, aber nicht von einem vom Staat verfolgten Opfer gesprochen, meint Miroslav Krutina vom Tschechischen Helsinki-Ausschuss.

Suchen auch die Bürger der Tschechischen Republik Asyl in der Slowakei? "Nur sehr vereinzelt, wir haben bisher eher sporadische Ausschweifungen verzeichnet", stellt Bernard Priecel fest und fügt hinzu: "z. B. im Vorjahr hat beim slowakischen Migrationsamt eine Familie aus Ostrava um Asyl ersucht. Das Ehepaar mit zwei Kindern behauptete, die tschechischen Organe hätten ihnen ungenügenden Schutz gewährt." Natürlich konnte das nicht als Grund für die Asylgewährung qualifiziert werden. Ebenso abgelehnt haben wir in der Vergangenheit einen Tschechen, der vor dem Strafvollzug fliehen wollte, oder einen alten geistesgestörten Mann, erinnert sich Bernard Priecel, Direktor des Migrationsamtes des Innenministeriums der SR. (fp)