1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Keine Drohnen über Sanssouci

21. Dezember 2015

Kameras und Selfiesticks sind vor Sehenswürdigkeiten inzwischen vertraute Technik. Immer mehr Besuchern lassen gleich Drohnen fliegen. Damit ist soll jetzt vielerorts Schluss sein.

https://p.dw.com/p/1HR4x
Schloss Sanssouci in Potsdam
Bild: picture-alliance/dpa

Wie die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg mitteilte, ist der Betrieb von Drohnen im Bereich ihrer Anlagen künftig verboten. Anlass war unter anderem der Absturz eines solchen Flugobjekts. Mit dem Verbot soll eine Gefahr für Besucher abgewendet werden.

Auch über bayerischen Schlössern, Gärten und Denkmälern sind Drohnen untersagt. In Sachsen ist rund um Zwinger und den Großen Garten in Dresden ein Verbot geplant. Schon jetzt müssen kommerzielle Aufnahmen genehmigt werden - und Hobbypiloten werden aufgefordert, die Drohne wieder einzupacken.

Generell gilt: In Deutschland ist der Betrieb von Drohnen bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm ohne Erlaubnis möglich. Fluggeräte, die mehr wiegen, darf man nur mit Einverständnis der Flugverkehrskontrolle steigen lassen. Die maximale Flughöhe darf 100 Meter nicht übersteigen.

Über Menschen und Menschenansammlungen ist der Überflug verboten, ebenso über Krankenhäusern, Kraftwerken und Gefängnissen. Wer seine Drohne in einem Abstand von weniger als 1,5 Kilometer zu einem Flugplatz oder Flughafen steigen lassen will, braucht eine Erlaubnis der Luftaufsicht.

at / ks (dpa)