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Keine Teuro-Überweisung mehr

Karl Zawadzky1. Juli 2003

Wer von einem EU-Mitgliedsland in ein anderes Geld überweisen will, wird vom 1. Juli 2003 an von den Banken und Sparkassen nicht mehr geschröpft.

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Klingende Münzen wandern endlich gegen geringe Gebühren durch EuropaBild: AP

Geldüberweisungen innerhalb Europas werden billiger. Diese logische Konsequenz des europäischen Binnenmarktes ist zwar lange von den Banken und Sparkassen in den EU-Mitgliedsländern bekämpft und verzögert worden, doch am Ende konnten sie die entsprechende Verordnung der Europäischen Union (EU) nicht mehr verhindern. Bislang kosteten solche Überweisungen durchschnittlich 17,50 Euro, also teilweise deutlich mehr. Nach der Verordnung müssen die Kreditinstitute die Höhe der Entgelte für EU-Standardüberweisungen nun an das Niveau der Gebühren für Inlandsüberweisungen anpassen. In Deutschland sind die bei den meisten Banken kostenlos, von nun an gilt das auch für Überweisungen in die übrigen EU-Länder. Eine Euro-Überweisung von Berlin nach Rom darf deshalb für den Bankkunden nicht teurer sein als ein bargeldloser Transfer von Berlin nach München.

Eigene Formulare und Kennnummern nötig

Voraussetzung ist, dass die Kunden die EU-Standardüberweisungen im Online-Banking vornehmen oder dafür das eigens entwickelte Formular nutzen. Dafür brauchen sie die internationale Kontonummer des Empfängers, die so genannte IBAN (International Banking Account Number), sowie die internationale Bankleitzahl BIC (Bank Identifier Code). IBAN und BIC des Empfängers und der Empfängerbank erhalten die Kunden bei ihrer Bank oder Sparkasse. Die neue Regelung gilt außerdem nur für Euro-Überweisungen bis zu einer Höhe von 12.500 Euro und ab Anfang 2006 auch für Transaktionen bis zu 50.000 Euro.

Auch Nicht-Euro-Länder sind dabei

Die Banken und Sparkassen haben sich darauf verständigt, dass Euro-Auslandsüberweisungen innerhalb der EU nicht länger als drei Tage dauern dürfen. Dann muss der Betrag dem Konto des Empfängers gutgeschrieben werden. Zwingend vorgeschrieben hat die EU-Kommission die vereinfachte und verbilligte Auslandsüberweisung lediglich für die Mitgliedsländer der Euro-Zone. Großbritannien, Dänemark und Schweden, die nicht zur Euro-Zone gehören, haben sich aber der verbraucherfreundlichen Verordnung angeschlossen, so dass die Verbraucher von der Vergünstigung in der gesamten EU profitieren. Sie gilt darüber hinaus auch für den bargeldlosen Zahlungsverkehr mit den französischen Über- seedepartements Guadeloupe, Martinique, Réunion und Französisch-Guyana, sowie für die zu Portugal gehörenden Azoren und Madeira - und selbstverständlich auch für die spanische Ferieninsel Mallorca sowie für die übrigen Kanarischen Inseln.

Geldgierige Banken

Der Bundesverband deutscher Banken weist darauf hin, dass mit Hilfe der internationalen Kontonummer sowie der internationalen Bankleitzahl für die Geldinstitute der Arbeitsaufwand bei Auslandsüberweisungen erheblich sinkt. Dieser Aufwand sei bislang zeitaufwendig und damit teuer gewesen, da diese Angaben oft erst mühsam in Handarbeit ermittelt und in die Computer eingegeben werden mussten. Die Verordnung ist von der EU-Kommission gegen den erbitterten Widerstand der Geldinstitute durchgesetzt worden, nachdem alle Appelle zur freiwilligen Gebührensenkung auf taube Ohren gestoßen waren.

Zur Gebührensenkung gezwungen, preist nun so manche Bank die Neuregelung, als ob sie sie im Interesse ihrer Kunden selbst erfunden hätte. Dabei waren so genannte EU-Standardüberweisungen zum Preis von 7,50 Euro schon bislang möglich, doch kaum ein Geldinstitut hat die Kunden darauf aufmerksam gemacht. Auch für die nun anbrechende Zeit der kostenlosen Auslandsüberweisungen empfehlen Verbraucherorganisationen erhöhte Aufmerksamkeit.

Weil nämlich seit Mitte vergangenen Jahres EU-weit Bargeldabhebungen an Bankautomaten im Ausland nicht mehr kosten dürfen als im Inland, haben manche Geldinstitute die Gebühren für Abhebungen von Kunden anderer Banken und Sparkassen kräftig angehoben.