1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Keine Zölle, keine Quoten - alles gut?

27. Dezember 2020

Kaum eine Woche bleibt den vereinigten Kontinentaleuropäern und den Briten noch, um 1246 Seiten Brexit-Scheidungsvertrag und 800 Seiten an Fußnoten zu lesen - und zu verstehen.

https://p.dw.com/p/3nFEk
Symbolbild Brexit
Bild: picture-alliance/dpa/S. Rousseau

Ihren so mühsam ausgehandelten Handelspakt haben Großbritannien und die EU online gestellt. Das Dokument bewahre "den freien Handel für Millionen Menschen im Vereinigten Königreich und in Europa", schreibt Premierminister Boris Johnson im Vorwort der britischen Version. Zwar habe auch London Kompromisse gemacht, "aber wir sind immer beim Ziel geblieben, die nationale Souveränität wiederherzustellen". Der britische Staatssekretär Michael Gove schrieb in der Zeitung "The Times", der Vertrag ermögliche "Innovation und Investitionen" in britischen Regionen, die einen wirtschaftlichen Niedergang erlebt hätten.

Das Abkommen soll am 1. Januar vorläufig in Kraft treten und sieht einen Handel ohne Zölle und Importquoten vor - dennoch gibt es einige Fallstricke. Auch Fragen wie die künftige Polizei- und Justizzusammenarbeit oder die soziale Absicherung von Bürgern beider Seiten sind geregelt. Hinzu kommen Vereinbarungen zur Atomenergie, zum Austausch von Geheimdienstinformationen und gemeinsame Erklärungen in weiteren Angelegenheiten.

So wird Großbritannien gemeinsame Sicherheitseinrichtungen wie die europäische Polizeibehörde Europol verlassen. Allerdings soll es weiterhin Kooperationen beim Austausch von Fahrgastinformationen, DNA-Proben, Fingerabdrücken und Fahrzeugzulassungsdaten geben.

Britischer Fischer in Bridlington Harbour: Regeln für fünf Jahre
Britischer Fischer in Bridlington Harbour: Regeln für fünf Jahre Bild: Danny Lawson/empics/picture alliance

Zum Streitpunkt Fischereirechte wurden die Fangmengen von Schiffen aus der EU in britischen Gewässern für fünfeinhalb Jahre festgelegt. Danach soll jährlich neu verhandelt werden.

Schwerwiegende Folgen hat das Abkommen unter anderem für junge Menschen. So steigt Großbritannien im Zuge des Deals nach fast 34 Jahren aus dem Erasmus-Programm für Studierende aus.

Und wie sieht es für die Wirtschaft aus?

Premier Johnson behauptet, es werde keine "non-tarifären Handelshemmnisse" geben. Doch genau darauf müssen sich Unternehmen auf beiden Seiten des Ärmelkanals innerhalb weniger Tage vorbereiten. Es geht etwa um unterschiedliche Standards bei der Produktsicherheit und der Lebensmittelsicherheit. Noch sind die Regeln auf beiden Seiten gleich, aber dennoch werden britische Unternehmen künftig die Einhaltung europäischer Standards nachweisen müssen.

Frankreich kündigte bereits an, direkt ab dem Jahreswechsel auf gründlichen Kontrollen zu bestehen. "Wir müssen britische Produkte kontrollieren, die zu uns kommen", sagte Europa-Staatssekretär Clément Beaune im Sender Europe 1. Bei Nahrungsmitteln oder Industrieprodukten müssten alle geltenden Normen eingehalten werden. Der französische Staat habe rund 1300 Menschen angeworben, um diese Kontrollen zu gewährleisten.

Der Hafen von Calais
Hafen von Calais: Frankreich besteht auf gründliche KontrollenBild: picture-alliance/La Voix Du Nord/M. Demeure

Frankreich ist ein wichtiges Drehkreuz für britische Waren. Etwa 70 Prozent des Handelsvolumens zwischen Großbritannien und der EU laufen über die nordfranzösischen Häfen Calais und Dünkirchen sowie über den Eurotunnel.

Welches Chaos entsteht, wenn der Verkehr durch diese wichtige Achse nicht mehr ungehindert fließt, war seit dem vierten Advent in der englischen Grenzregion Kent zu beobachten: Nachdem Frankreich wegen einer in Großbritannien entdeckten Corona-Mutation zeitweise die Grenzen geschlossen hatte, mussten Tausende Lastwagenfahrer tagelang in ihren Kabinen ausharren.

Zollfrei - aber nicht ohne Zollformalitäten

Ab Januar 2021 müssten außerdem Zollformalitäten eingehalten werden, betont Germany Trade and Invest (GTAI), ein bundeseigenes Unternehmen, das unter anderem Informationen über ausländische Märkte bereitstellt. Da Großbritannien Binnenmarkt und Zollunion verlasse, trete faktisch eine neue Zollgrenze in Kraft, sagte Stefanie Eich, Zoll-Expertin bei GTAI.

Bei für den britischen Markt bestimmten Waren aus der EU müsse künftig nachgewiesen werden, dass sie auch tatsächlich aus der EU kämen. "Die Ursprungsregeln für einzelne Waren werden im Abkommen festgelegt. Deren Einhaltung muss dementsprechend nachgewiesen werden", so die Expertin.

Auf europäischer Seite bleibt bis zum 31. Dezember nicht mehr genug Zeit, um den Last-Minute-Deal rechtzeitig zu ratifizieren. Demnach kann der Vertrag zunächst nur vorläufig angewendet werden - sofern die 27 EU-Staaten dem zustimmen. Die EU-Botschafter treffen sich deshalb am Montag, das EU-Parlament muss das Abkommen dann nachträglich im Januar prüfen. In London hingegen soll das Parlament bereits am 30. Dezember den Vertrag im Schnellverfahren durchwinken.

rb/AR (afp, ap, dpa, rtr)