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Kernpunkte des Zuwanderungskompromisses

26. Mai 2004
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Bild: AP

Regierung und Opposition haben sich nach jahrelangem Streit auf Grundlinien für ein Zuwanderungsgesetz für Deutschland geeinigt. Im Folgenden die wichtigsten Punkte:


Arbeitsmigration

Für hoch Qualifizierte (wie Ingenieure, Informatiker und Führungspersonal in Wissenschaft und Forschung) wird der Anwerbestopp aufgehoben. Ein Daueraufenthalt ist von Anfang an möglich. Auch ausländischen Selbstständigen, die selbst Beschäftigung schaffen, wird der Zuzug erlaubt. Zudem wird ausländischen Studienabsolventen nach Zustimmung des Arbeitsamts eine Arbeitsaufnahme in Deutschland ermöglicht. Das bisherige doppelte Genehmigungsverfahren für den Arbeitsmarktzugang (Arbeit/Aufenthalt) wird vereinfacht. Für qualifizierte und unqualifizierte ausländische Arbeitskräfte gilt dagegen weiter der Anwerbestopp.

Sicherheit

Beim strittigen Thema Sicherheit werden die Regeln zur Einreise und Ausweisung gefährlicher Ausländer verschärft. Danach können Ausländer künftig auf Grund einer Tatsachen gestützten Gefahrenprognose abgeschoben werden. Die genaue Definition der Gefahrenprognose wird noch erarbeitet. Der Rechtsweg bei einer Abschiebung wird verkürzt. Falls eine Ausweisung nicht möglich ist, wird die Person stärker kontrolliert.

Ein Antrag auf Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung wird künftig durch eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz geprüft. Ausländer werden beim Einbürgerungsverfahren verpflichtet, Vorstrafen aus dem Ausland bekannt zu geben. 'Geistige Brandstifter', etwa Hetzer in Moscheen, können nach dem Ermessen der Behörden ausgewiesen werden. Zwingend wird die Ausweisung von Schleusern, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden. Zudem soll auf nationaler Ebene eine Warndatei für Visaverfahren eingeführt werden, falls dies bis 2006 nicht auf EU-Ebene geschieht.

Asyl aus humanitären Gründen

Der Aufenthaltsstatus von Opfern nichtstaatlicher oder geschlechtsspezifischer Verfolgung wird verbessert. Sie können nun den Status eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten. Die bis zuletzt umstrittene Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung erfolgt nach der Formel: "Eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe kann auch dann vorliegen, wenn die Bedrohung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Freiheit allein an das Geschlecht anknüpft."

Integration

Ausländer haben einen Anspruch auf Sprachkurse sowie Einführungen in die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands. Die Kosten für die Kurse übernimmt der Bund. Ausländer, die nicht ordnungsgemäß teilnehmen, müssen mit Sanktionen rechnen. Gegebenenfalls wird die Aufenthaltserlaubnis entzogen.