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Kerze setzte Bordell in Brand

27. Mai 2002
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Ein Feuer, das von einer Kerze oder einer glimmenden Zigarette ausgelöst wird, kostet nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Im Rechtsstreit zwischen der Betreiberin eines Bordells und ihrer Brandschutzversicherung hob das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) eine Entscheidung des Landgerichts auf und gab der Frau Recht (Az.: 10 U 433/01).

Die Klägerin habe glaubwürdig versichert, die Zimmer überprüft und alle Kerzen gelöscht zu haben. Dass sie dabei möglicherweise eine Kerze übersehen habe, reiche für den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit nicht aus.

Das Feuer hatte einen Sachschaden von 12.755 Euro angerichtet.