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Kim Schmitz verurteilt

27. Mai 2002
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Das Amtsgericht München hat den Internet-Unternehmer Kim Schmitz am Montag (27. Mai 2002) wegen verbotenenen
Insiderhandels mit Aktien zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Schmitz muss zudem als Bewährungsauflage eine Geldstrafe von 100.000 Euro zahlen.

Das Gericht folgte mit diesem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte dem 28-Jährigen vorgeworfen, durch betrügerische Geschäfte mit Aktien des Unternehmens Letsbuyit.com einen Kursgewinn von 1,192 Millionen Euro gemacht zu haben. Schmitz sagte im Anschluss an den Prozess, er werde sich "wahrscheinlich ins Ausland verabschieden".