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Verbot von Nacktfotos geplant

12. April 2014

Wer unbefugt Fotos nackter Kinder macht und verbreitet, soll bestraft werden. So steht es im neuen Gesetzesentwurf gegen Kinderpornografie von Bundesjustizminister Maas. Und der Minister geht sogar noch weiter.

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Symbolbild Internet Porno
Bild: picture-alliance/dpa

Bislang ist es nach deutschem Recht nicht strafbar, mit Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen beim Baden, Spielen oder in der Sauna zu handeln. Das soll sich nun ändern. Die Bundesregierung will die unbefugte Herstellung von Nacktbildern und deren Verbreitung generell unter Strafe stellen. Das sieht der Gesetzesentwurf des Bundesjustizministers vor, wie sein Ministerium bestätigte. Das Paper wurde den anderen Ministerien am Freitag zur Abstimmung zugesandt.

So soll nach Willen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) soll künftig nicht nur Kinderpornografie bestraft werden, sondern generell die Herstellung und Weitergabe "bloßstellender" Bilder.

Die Anfertigung solcher Bilder soll mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe bestraft werden, die Verbreitung mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe. Dabei ist es unerheblich, ob die Weitergabe gegen Geld erfolgt oder nicht, wie ein Ministeriumssprecher erläuterte. Gefängnisstrafen sollen auch Tätern drohen, die sich insbesondere Bilder nackter Kinder und Jugendlicher über Tauschringe beschaffen.

Auch Erwachsene werden geschützt

Unter den Begriff "bloßstellende" Bilder könnten auch Aufnahmen fallen, die etwa Betrunkene in der Öffentlichkeit oder blutende Gewaltopfer zeigen und die ungewollt abgelichtet werden.

Ferner soll das sogenannte "Grooming" unter Strafe gestellt werden. Dabei nehmen Erwachsene per Mail oder über Chatforen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen auf.

Bestandteil des Entwurfs ist darüber hinaus eine deutliche Verlängerung der Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch. Die Verjährung soll nicht mehr mit dem 21., sondern künftig mit dem 30. Lebensjahr einsetzen. Dies hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Opfer sexueller Gewalt in der Kindheit brauchen oft viele Jahre, bis sie sich mit der Tat auseinandersetzen und den Täter anzeigen können.

Anpassung an das Internetzeitalter

Mit dem Gesetz soll außerdem die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern umgesetzt werden. Das hätte Deutschland eigentlich schon 2013 tun müssen. Sie sieht unter anderem vor, dass der Begriff der "pornografischen Schriften" modernisiert wird und die Verbreitung über das Internet einbezieht.

Anlass für den Gesetzesvorstoß war die Affäre um den ehemaligen SPD-Politiker Sebastian Edathy, der im Internet Bilder nackter Kinder gekauft hatte. Unter ihrem Eindruck hatte Maas angekündigt, bis Ostern einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Erst am Freitag hatte der Bundesrat den Bund zu raschem Handeln gegen die Verbreitung von Nacktfotos von Kindern aufgefordert. Bilder nackter Kinder könnten auf Pädophile stimulierend wirken, heißt es in einer Bundesrat-Entschließung. Besonders der gewerbliche Handel mit solchen Nacktaufnahmen könne einen schweren Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Kinder darstellen.

cw/ml (dpa, AFP, epd)