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Kirgisischer Ombudsmann kritisiert Wahlkommission

10. Februar 2005

Der Menschenrechtsbeauftragte will die Parlamentswahlen am 27. Februar beobachten, was ihm die Wahlkommission untersagt. Beide Seiten berufen sich in diesem Konflikt auf die Verfassung und das Wahlgesetz des Landes.

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Wahlen ohne Kontrolle?Bild: dpa


Der kirgisische Ombudsmann Tursunbaj Bakir uulu hat erklärt, der Wahlkampf in seiner Heimat werde von zahlreichen Verstößen seitens der Zentralen Wahlkommission begleitet. Sogar dem Menschenrechtsbeauftragten selbst und seinen Mitarbeitern sei untersagt worden, die Parlamentswahlen am 27. Februar zu beobachten. Jetzt verlangt der Ombudsmann von der Zentralen Wahlkommission, seinen Vertretern zu ermöglichen, den Wahlgang zu beobachten. Der Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission, Sulajman Imanbajew, wies diese Forderung aber zurück.

„Verbot verfassungswidrig“

Auf der offiziellen Internetseite der Wahlkommission erschien jüngst eine Pressemitteilung, in der es unter Berufung auf das Wahlgesetz heißt, der Ombudsmann habe nicht das Recht, die Wahlen zu überwachen. Das Wahlgesetz legt tatsächlich nicht die genaue Aufgabe des Menschenrechtsbeauftragten fest, aber Tursunbaj Bakir uulu sagte der Deutschen Welle, das Verbot sei trotzdem verfassungswidrig. „Laut Verfassung hat der Ombudsmann das Recht, über die Einhaltung der Rechte und Freiheiten des Menschen auf dem gesamten Territorium des Landes zu wachen. Das bedeutet, dass im Land Wahlen stattfinden und ich mit meinen Mitarbeitern über diese Wahlen wachen werde“, betonte er.

Verdacht gegen Wahlkommission

Der Ombudsmann sagte, die Beobachtung des Wahlgangs sollte nicht als Versuch gewertet werden, sich in die Tätigkeit der Wahlkommission einzumischen. Tursunbaj Bakir uulu schließt nicht aus, dass Mitglieder von Wahlkommissionen in den Bezirken auf Anweisung der Führung der Zentralen Wahlkommission Vertreter des Menschenrechtsbeauftragten behindern werden. „Wir werden uns an die Staatsanwaltschaft wenden, damit gegen solche Mitglieder von Bezirks-Wahlkommissionen Strafverfahren eingeleitet werden“, drohte er.

Viele Beobachter abgelehnt

Tursunbaj Bakir uulu betonte, die Zentrale Wahlkommission versuche, die Verfassung und das Wahlgesetz auf eigene Art auszulegen, was besorgniserregend sei. „Ich habe mich mit europäischen und amerikanischen Botschaftern getroffen und sie teilen diese Sorge“, unterstrich er. Zahlreiche Vertreter kirgisischer gesellschaftlicher Organisationen wurden ebenfalls nicht als Wahlbeobachter zugelassen, obwohl der Vorsitzende der kirgisischen Wahlkommission versichert hatte, in- und ausländische Beobachter nicht zu behindern.

Witalij Katargin, Bischkek

DW-RADIO/Russisch, 7.2.2005, Fokus Ost-Südost