1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Kirgisistan: Wie weiter nach dem Rücktritt der Regierung?

21. Dezember 2006

Nach der Verfassungsreform in Kirgisistan wollen Präsident Bakijew und Premier Kulow das Parlament auflösen und Neuwahlen erreichen. Der Rücktritt der Regierung ist umstritten, die politische Zukunft des Landes unklar.

https://p.dw.com/p/9b8U
Weites Land mit ungewisser ZukunftBild: AP

Präsident Kurmanbek Bakijew hat den Rücktritt der kirgisischen Regierung unter Leitung von Premierminister Feliks Kulow am 19. Dezember 2006 angenommen. Alle Mitglieder des Kabinetts führen die Geschäfte allerdings als amtierende Minister bis auf weiteres fort. Während eines Treffens mit dem Staatsoberhaupt erklärten die Führer mehrerer Parteien, nun müsse sich das Parlament selbst auflösen. Der Führer der Partei „Ar-Namys“, Emil Alijew, sagte, den Abgeordneten bliebe keine andere Wahl, weil eine neue Regierung erst nach vorgezogenen Parlamentswahlen gebildet werden dürfe. Entsprechend der neuen Verfassung des Landes schlägt die Partei einen Kandidaten für das Amt des Premierministers vor, der bei den Wahlen mehr als 50 Prozent der Stimmen erreichen konnte. Das derzeitige Parlament setzt sich aber noch aus Abgeordneten zusammen, die jeweils einen Wahlkreis gewinnen konnten.

Unterschriften für Referendum

Der Führer der Partei „Erkindik“, Toptschubek Turgunalijew, ist ebenfalls der Ansicht, dass die Abgeordneten nun verpflichtet sind, ihre Ämter niederzulegen. Andernfalls sei Präsident Bakijew gezwungen, per Erlass das Parlament aufzulösen. „Das Volk wird Bakijew unterstützen, wenn er das Parlament auflöst. Um in Kirgisistan politische Ruhe herzustellen, ist ein solcher Schritt notwendig“, sagte er. Turgunalijew tritt seit längerem für eine Auflösung des Parlaments ein. Im vergangenen Jahr sammelte seine Partei dafür sogar 300.000 Unterschriften - so viele, wie für ein Referendum notwendig wären. Die Zentrale Wahlkommission lehnte jedoch die Initiative ab.

Der Führer der Partei „Erkindik“ betonte, er sei nach wie vor bereit, weitere Unterschriften zu sammeln. Wenn er von anderen politischen Kräften Unterstützung bekäme, könnten innerhalb eines Monats genügend Unterschriften zusammenkommen. Dann könne der Präsident ohne Befürchtungen ein Referendum ansetzen und die Bürger könnten selbst über das Schicksal des Parlaments entscheiden. „Dieses Parlament wird sich nie beruhigen. Es ist bereits in drei Teile gespalten“, sagt Turgunalijew. „Der wichtigste Teil ist die Gruppe um Omurbek Tekebajew. Möglicherweise ist ein Referendum der einzige Weg, um das Parlament aufzulösen.“

Droht eine Spaltung des Landes?

Über die Lage nach dem Rücktritt der Regierung wurde am 20. Dezember hinter verschlossenen Türen beraten. Den meisten Abgeordneten ist klar, dass der Premier und der Präsident die Auflösung des Parlaments erreichen wollen. Die Parlamentarier wollen sich dem aber widersetzen. Der stellvertretende Parlamentsvorsitzende, Kubanytschbek Isabekow, betonte, er glaube nicht, dass es Neuwahlen geben werde. „Das wäre gesetzes- und verfassungswidrig“, sagte er. „Wenn es zu Neuwahlen kommt, dann fürchte ich, dass Kirgisistan in viele ‚Fürstentümer’ zerstückelt wird.“

Abgeordneten zufolge arbeitet Präsident Bakijew bereits an einem Erlass, um das Parlament aufzulösen. Falls es dazu kommen sollte, wollen die Abgeordneten der Opposition einen Parlamentsbeschluss über vorgezogene Präsidentschaftswahlen durchsetzen. „Wenn der Präsident als Garant der Verfassung diese selbst verletzt, dann sollten alle Zweige der Staatsmacht neu gewählt werden“, fordert der Abgeordnete Asimbek Beknasarow.

Gesetz widerspricht Verfassung

Im Parlament wird nicht ausgeschlossen, dass eine Auflösung der Legislative bevorsteht. Deswegen wollen die Abgeordneten im Eilverfahren mehrere Änderungen zum Wahlgesetz beschließen, um es in Einklang mit der neuen Verfassung zu bringen. Nach Ansicht des Abgeordneten Omurbek Tekebajew kann man erst danach eine Auflösung des Parlaments in Erwägung ziehen. „Diese Frage wird sich erst dann tatsächlich stellen, wenn Änderungen zum Wahlgesetz verabschiedet werden und das Wahlsystem entsprechend der neuen Verfassung geändert wird“, sagte Tekebajew. Der einzige legale Weg zu Neuwahlen wäre eine Selbstauflösung des Parlaments. „Neuwahlen anzusetzen, ohne das Parlament aufzulösen - so wie es Kulow vorschlägt - ist verfassungswidrig.“

Eine Reihe von Abgeordneten vertritt unterdessen die Ansicht, dass eine neue Regierung auch nach dem derzeit geltenden Gesetz gebildet werden könne - auch wenn es der neuen Verfassung widerspricht. Rechtlich gesehen sei es noch in Kraft. Diesem Gesetz zufolge würde der Präsident einen Kandidaten für das Amt des Premierministers vorschlagen, der dann vom Parlament bestätigt werden müsste.

Witalij Katargin, Bischkek

DW-RADIO/Russisch, 20.12.2006, Fokus Ost-Südost