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Mammutklage

25. Januar 2012

Es geht um angeblich falsche Bewertungen von Immobilien, um verheimlichte Übernahmepläne und rasant fallende Aktienkurse: Mehr als 17.000 Kleinanleger verlangen vom Telekom-Konzern 80 Millionen Euro Schadensersatz.

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Telekom-Flaggen vor dem Firmengebäude (Foto: ddp)
Massenklage gegen die Telekom: 17.000 Kleinanlager fühlen sich betrogenBild: dapd

Vor rund 15 Jahren ging die Deutsche Telekom an die Börse. Hunderttausende investierten bei den insgesamt drei Börsengängen ihr Geld in die Aktie, die in den Folgejahren einen rasanten Abstieg hinlegte. Kleinaktionäre kämpfen seit Jahren um Schadensersatz. Dabei sei eines klar, sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Friedrich Isenbart zu DW-WORLD.DE: "Die Anleger haben sich von der T-Aktie, die auch 'Volksaktie' genannt wird, etwas zu viel versprochen."

Eine "Volksaktie", die meistens im Zuge einer Privatisierung vornehmlich an Kleinanleger verkauft wird, ist - so Friedrich Isenbart - nichts anderes als eine normale Aktie. Und eine Aktie sei ein Risikopapier, das Wertschwankungen unterliege: "Und das war ja hier gerade auch bei der T-Aktie der Fall. Es ist auch im Prospekt der Telekom-Aktie nicht verheimlicht worden, dass Wertschwankungen auftreten können."

Ehemaliger Telekom-Chef sommer steht 1996 vor der Frankfurter Börse (Foto: AP)
Unter ihrem damaligen Chef Ron Sommer ging die Telekom an die BörseBild: dapd

In einer weiteren Runde des millionenschweren Schadensersatzprozess hat die Vorsitzende Richterin nun indirekt unvorsichtige Anleger kritisiert. Sie hätten sich von Experten beraten lassen müssen, wenn sie den Börsenverkaufsprospekt nicht verstanden hätten, sagte Birgitta Schier-Ammann am Mittwoch (25.01.) bei der Verhandlung am Oberlandesgericht Frankfurt. Man müsse trennen zwischen dem fachlichen Prospekt und der Werbung, sagte die Juristin in der Diskussion um die Verständlichkeit des 263 Seiten starken Prospekts des früheren Staatsunternehmens.

Angebliche Falschaussagen, tatsächliche Verluste

Aber bei dem Prozess geht es um mehr als um unverständliche Börsenprospekte und Kursverluste. Der Telekom werden Falschaussagen im Prospekt beim dritten Börsengang im Jahre 2000 vorgeworfen. Ist das Immobilienvermögen der Telekom richtig im Börsenprospekt dargestellt worden? Das ist eine Frage - eine weitere: Hätte die damals geplante, aber noch nicht abgeschlossene milliardenschwere Übernahme des US-Mobilfunkdienstes Voice-Stream erwähnt werden müssen? Grundsätzlich sei es so, sagt Rechtsanwalt Isenbart, dass Aktionäre Schadensersatz verlangen können, wenn wesentliche Angaben in einem Börsenprospekt unrichtig oder unvollständig sind.

"Für den Prospekt verantwortlich und damit auch schadensersatzpflichtig ist nicht nur der Emittent selbst, also die Telekom, sondern auch die tatsächlichen Urheber des Prospekts", sagt Isenbart. Und die tatsächlichen Urheber könnten sein: Vorstandsmitglieder und Beiratsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder, zumindest "wenn ein eigenes geschäftliches Interesse an der Emission besteht." Ob das so ist, genau darüber wird gestritten.

Strengere Haftungsregeln?

Strengere Haftungsgesetze, nach denen vielfach in solchen Fällen gerufen wird, hält Rechtsanwalt Mark Wilhelm aus Düsseldorf allerdings für nicht notwendig: "Vorstandsmitglieder oder Aufsichtsratsmitglieder können schon jetzt in Anspruch genommen werden, weil die Haftung in Deutschland insgesamt sehr, sehr scharf ist." Dagegen sei es in den USA vergleichsweise schwierig, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied in die Verantwortung zu nehmen.

In den Vereinigten Staaten gibt es Mammutverfahren, die für die deutsche Justiz allerdings Neuland sind: Eigens im Falle der Telekom wurden Sammelklagen erstmals gesetzlich möglich gemacht. In den USA wurde erst kürzlich der Handelskonzern Wal Mart mit einer Sammelklage konfrontiert - wegen Frauendiskriminierung. Auch die Telekom wurde nach ihrem Börsengang in den USA verklagt. Der Konzern schloss in den USA aber einen Vergleich, zahlte 120 Millionen Dollar - damit war die Sache erledigt.

Wal Mart Shop in den USA (Foto: AP)
Gegen Wal Mart wurde erst kürzlich eine Sammelklage eingereichtBild: AP

Ein rasches Ende ist sehr fraglich

Dass der Prozess in Deutschland nun rasch zum Ende kommen wird, darf bezweifelt werden. Rund 900 Anwälte vertreten die über 17.000 Kleinaktionäre. Das sei eine ganz große logistische Aufgabe für deutsche Gerichte, sagt Rechtsanwalt Mark Wilhelm gegenüber DW-WORLD.DE. Er schätzt, dass sich letztendlich die verschiedenen Parteien auf einen Vergleich einigen werden, sollte es zu einem begründeten Schadensersatzanspruch kommen: "Das würde zumindest Zufriedenheit bei einem Großteil der Kläger schaffen. Allerdings: ob dieses Schadensersatzverfahren für die Kläger zum Erfolg führt, steht ja noch aus."

Das OLG verhandelte nun zum 17. Mal in dem Musterprozess um die Klagen
der Kleinanlegern. Beide Seiten gehen unabhängig von dem Frankfurter Urteil davon aus, dass der Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof weitergeführt wird.

Derartige Verfahren werden die Aktienkultur in Deutschland wohl nicht fördern. Die Deutschen gelten ohnehin als börsenscheu. Sie tasten sich, wie das Deutsche Aktieninstitut (DAI) registrierte, nach dem Lehman-Desaster erst wieder allmählich an Aktien und Fonds als Geldanlage heran. Danach gibt es rund 8,7 Millionen Anleger in Deutschland, die Geld in Aktien stecken.

Autorin: Monika Lohmüller
Redaktion: Henrik Böhme