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Kleine Parteien kämpfen in Karlsruhe

18. August 2009

Eine Satire-Partei und die Freie Union der einstigen CSU-Rebellin Pauli wehren sich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ihre Nichtzulassung zur Bundestagswahl. Dazu werden in Karlsruhe Eilanträge erwartet.

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Sonneborn mit T-Shirt, Auf schrift: 'Where is my vote, Wahlleiter?' (Foto: dpa)
Will gewählt werden: Satiriker Martin SonnebornBild: picture-alliance/ dpa

"Die Partei" des ehemaligen Titanic-Chefredakteurs Martin Sonneborn will ihre Zulassung zur Bundestagswahl per Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht durchsetzen. Der Antrag sei am Dienstag (18.08.2009) in Karlsruhe eingereicht worden, bestätigte eine Sprecherin des Gerichts. Die Gruppierung, die nach eigenen Angaben rund 6000 Mitglieder in neun Landesverbänden hat, erhob schwere Vorwürfe gegen Bundeswahlleiter Roderich Egeler. Er habe durch eine "gravierende rechtswidrige Falschinformation" den Bundeswahlausschuss getäuscht.

Wie viele Landesverbände haben die Satiriker?

Ein 'Titanic'-Cover (Foto: dpa)
Die Wurzel der satirischen Partei ist die Monatszeitschrift "Titanic"Bild: Titanic

Dabei geht es unter anderem um den Umfang der parteilichen Aktivitäten, die für eine Anerkennung als Partei mit ntscheidend sind. Egeler war lediglich von einem Landesverband der "Partei" ausgegangen - obwohl deren Vertreter in der maßgeblichen Sitzung Mitte Juli auf Nachfrage neun Landesverbände aufgezählt hatte, wie auf einem Videoausschnitt aus der Sitzung im Internetportal "Youtube" dokumentiert ist. Egeler verwies auf ein früheres Schreiben der "Partei", aus dem er auf die Existenz nur eines Landesverbandes geschlossen hatte. Der Inhalt des Schreibens ist allerdings umstritten - laut "Partei" wurde darin lediglich eine Personalie mitgeteilt.

Wahlkampfspots auf Ebay versteigert

Ebay-Startseite (Foto: dpa)
Ungewöhnlich: Die "Partei" verkaufte ihre Wahlkampf-Fernsehzeiten auf EbayBild: picture-alliance / dpa

In der Nichtzulassung der Gruppierung sieht deren Rechtsanwalt Tim C. Werner einen "massiven, irreparablen Verfassungsbruch und eine schwerwiegende Beschädigung der Demokratie". Die im Juli getroffene Entscheidung, dieser Gruppierung den Parteistatus nicht zuzuerkennen, könne nicht mehr zurückgenommen werden, sagte Bundeswahlleiter Egeler. Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (PARTEI) wurde 2004 gegründet. Sie nahm an der Bundestagswahl 2005 teil und ließ Wahlwerbespots im Fernsehen senden. Den Zorn einiger Bundespolitiker erregte sich damals, als sie ihre Wahlkampf-Fernsehsendezeit bei Ebay versteigerte.

Gabriele Pauli will im Bundestag mitmischen

Gabriele Pauli (Foto: dpa)
Über Sie stürzte einst Edmund Stoiber: Gabriele PauliBild: picture-alliance/ dpa

Die frühere CSU-Rebellin Gabriele Pauli und ihre neue Partei Freie Union sind mit der Kandidatur für die Bundestagswahl ebenfalls gescheitert und wollen nun vor dem Bundesverfassungsgericht per Eilantrag die Zulassung zur Wahl erstreiten. Der Antrag der Pauli-Partei soll nach Aussagen eines Parteimitgiedes am Mittwoch in Karlsruhe eintreffen. Der Bundeswahlausschuss in Berlin hat die nachträgliche Zulassung der Freien Union in Bayern abgelehnt. Nach einer teils kontrovers geführten Diskussion votierten nur vier der acht Ausschussmitglieder für eine Zulassung. Es hätten sich aber mindestens fünf Mitglieder dafür aussprechen müssen. Ausschlaggebend war daher die Stimme von Bundeswahlleiter Roderich Egeler, der ebenfalls gegen die Zulassung votierte und dessen Stimme wegen des Gleichstands doppelt zählte.

In Bayern verweigerte der Landeswahlausschuss Pauli in der vergangenen Woche die Zulassung, weil auf den Unterlagen ihre eigene Unterschrift fehlte. In allen anderen Bundesländern war die Freie Union daran gescheitert, dass sie nicht genügend Unterschriften zur Unterstützung erhalten hatte.

Geringe Erfolgsaussichten

Hand an der Wahlurne (Foto: dpa)
Ende September ist die Bundestagswahl in DeutschlandBild: AP

Die Erfolgsaussichten der Eilanträge gelten allerdings als gering. Die Verfassungsrichter hatten Ende Juli einen Eilantrag der Partei "Die Grauen" gegen ihre Nichtzulassung abgewiesen, weil "nach dem Willen des Verfassungsgebers" Rechtsschutz erst per Wahlprüfungsbeschwerde nach dem Urnengang möglich sei. Aber: Vor einigen Tagen hat der frühere Verfassungsrichter Hans Hugo Klein das Agieren des Bundeswahlleiters mit den kleineren Parteien im Nachrichtenmagazin "Spiegel" vehement kritisiert und vor einer Ungültigkeit der Wahlen gewarnt. Das Verfahren sei aus seiner Sicht "nicht sehr vertrauenerweckend" gewesen. Die Annahme Egelers, einmal getroffene Entscheidungen des Wahlausschusses könnten nicht mehr korrigiert werden, ist nach Meinung von Hans Hugo Klein nicht haltbar. Er sieht deshalb "Gefahren für die Gültigkeit der Wahl". (mbö/gri/dpa/afp)