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Kleine Parteien scheitern mit Verfassungsklage gegen Neuwahl

23. August 2005
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Die Familienpartei und die ökologisch-demokratische Partei (ÖDP) sind mit ihrer Verfassungsklage gegen die vorgezogene Neuwahl des Bundestags gescheitert. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wies die Klagen am Dienstag in Karlsruhe als unzulässig zurück. Die beiden Parteien hatten die Fristen für die Vorlage von Unterschriften für ihre Wahlzulassung als zu kurz angesehen. Die Landeswahlausschüsse hatten am vergangenen Freitag mehrere Parteien nicht zur Bundestagswahl zugelassen, weil sie zum Abgabetermin nicht die notwendige Zahl an Unterstützungsunterschriften vorweisen konnten. Die Entscheidung über die Klagen erging ohne Urteilsverkündung im Beschlussverfahren, weil es in diesem Fall keine mündliche Verhandlung gegeben hatte.