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Klingenwetzen im Mindestlohn-Kampf

8. Juni 2014

Schon Anfang Juli soll der Bundestag abstimmen. Doch beim Thema Mindestlohn dauern die Gefechte zwischen SPD und dem Wirtschaftsflügel der Union unvermindert an. Große Koalition sieht - eigentlich - anders aus.

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Blick in einen Friseursalon (Foto: picture-alliance/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat Forderungen aus den Unionsparteien nach Ausnahmen vom geplanten gesetzlichen Mindestlohn eine Absage erteilt. "Ich kann nur davor warnen, darauf zu wetten, dass die politische Verabredung für irgendeine Branche am Ende nicht gilt", sagte die SPD-Politikerin der "Welt am Sonntag". "Ab 1. Januar 2017 gilt für alle Branchen und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Mindestlohn von 8,50 Euro." Dies sei in der Koalition klar vereinbart worden. Sie gehe von einer großen Mehrheit für das Gesetz im Bundestag aus.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (Foto: picture-alliance/dpa)
Bundesarbeitsministerin Andrea NahlesBild: picture-alliance/dpa

Auch ein Abrücken vom Mindestlohn für Praktikanten schloss Nahles aus. "Ich werde das Modell der 'Generation Praktikum' beenden", kündigte die Ministerin an. Wer eine Ausbildung oder ein Studium absolviert habe, werde nicht mehr "monatelang für lau ausgenutzt" werden. Nahles zeigte sich zugleich offen für den Vorschlag von Arbeitgebern und Gewerkschaften, die Untergrenze alle zwei Jahre anzupassen. "Da bin ich gesprächsbereit. Ich finde es gut, wenn sich DGB und BDA hier gemeinsam positionieren", sagte Nahles weiter. Grundlage für die Erhöhung des Mindestlohns sollten neben den Tarifsteigerungen die konjunkturelle Lage und die Beschäftigungssituation sein.

"Den Entwurf von Frau Nahles nicht einfach abnicken"

Wirtschaftspolitiker der Union haben sich gegen den Mindestlohn, der ab 2015 gelten soll, in Stellung gebracht. Der vom Kabinett Anfang April gebilligte Gesetzentwurf "hält noch nicht einmal das, was Geist und Buchstaben des Koalitionsvertrages verlangen", sagte der CSU-Politiker Peter Ramsauer der "Welt am Sonntag". Für Rentner, Praktikanten und studentische Hilfskräfte dürfe die Lohnuntergrenze nicht gelten. Auch Unions-Vizefraktionschef Michael Fuchs forderte Änderungen bei den Regelungen für Rentner und Praktikanten. "Ich bin nicht bereit, den Entwurf von Frau Nahles einfach abzunicken", sagte der CDU-Politiker dem Blatt.

Unions-Vizefraktionschef Michael Fuchs (Foto: picture-alliance/dpa)
Unions-Vizefraktionschef Michael FuchsBild: picture-alliance/dpa

Der Bundestag hatte am Donnerstag in erster Lesung über den Gesetzentwurf beraten, der am 4. Juli verabschiedet werden soll. Der Mindestlohn von 8,50 Euro soll zwar am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Auf Grundlage bundesweiter Tarifvereinbarungen dürfen einzelne Branchen ihn bis Ende 2016 aber unterschreiten. Für Rentner soll die Lohnuntergrenze ebenso gelten wie für Minijobber. Keinen Anspruch auf den Mindestlohn gibt es für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten eines Jobs, für Lehrlinge und Ehrenamtliche und für Praktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium sowie sechswöchige Praktika zur Berufs- oder Studienorientierung. Für Praktika nach Ausbildungs- und Studiumsabschluss muss der Mindestlohn gezahlt werden.

sti/haz (rtr, dpa)