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Koalition diskutiert wieder über Rente mit 67

2. Januar 2012

Unmittelbar nach dem Beginn der schrittweisen Einführung der Rente mit 67 sorgt diese weiter für Streit. Arbeitsministerin von der Leyen verteidigte das neue Rentenmodell. CSU-Chef Seehofer stellte die Reform in Frage.

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Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (Foto: ap)
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) verteidigt die Rente mit 67Bild: dapd

Kaum ist mit dem Jahresbeginn die schrittweise Einführung der Rente mit 67 gestartet, gibt es daran schon wieder Kritik und das auch innerhalb der Regierungskoalition. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) verteidigte am Montag (02.01.2012) die Erhöhung des Renteneintrittsalters gegen Kritik des bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Vorsitzenden Hort Seehofer. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters sei eine faire Lösung, betonte von der Leyen. "Wenn wir generationengerecht bleiben wollen zwischen den Alten, die die wohlverdiente Rente brauchen, und den Jungen, die diese erarbeiten müssen, dann ist der Weg, zwei Jahre länger arbeiten zu müssen, der richtige". Die Alternative seien Rentenkürzungen und Beitragserhöhungen.

FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger stellte sich auf die Seite von Ministerin von der Leyen. "Ich halte überhaupt nichts davon, eine Reform schon zu ihrem Start wieder infrage zu stellen", sagte sie der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Seehofer und DGB stellen sich gegen Rente mit 67

Horst Seehofer (Foto: dpa)
Nicht zum ersten Mal: Horst Seehofer schießt querBild: picture alliance / dpa

Seehofer hatte am Wochenende darauf gedrungen, die Situation für ältere Beschäftigte auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. "Sonst wird die Verlängerung der Lebensarbeitszeit zur faktischen Rentenkürzung". "Mit mir ist eine massenhafte Rentenkürzung nicht zu machen". Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund forderte eine Aussetzung der Rente mit 67.

Mit Jahresbeginn begann die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Rente, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947. Die Regelaltersgrenze erhöht sich zunächst in Ein-Monatsschritten, später um jeweils zwei Monate. Die ab 1964 Geborenen müssen dann bis 67 arbeiten, um ohne Abzüge in den Ruhestand gehen zu können.

qu/gmf (dpa,dapd,epd)