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Politik

6. August 2010

Neue Spezialeinrichtungen oder Fußfessel? Die Reform der Sicherungsverwahrung besonders gefährlicher Straftäter in Deutschland hat sich zu einem weiteren Konfliktfeld innerhalb der schwarz-gelben Regierung entwickelt.

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In einem Gefängnis wird eine Zellentür von einem Beamten geschlossen (Foto:ap)
Wohin mit gefährlichen Straftätern, wenn sie ihre Strafe verbüßt haben?Bild: AP

Der Generalsekretär der CSU, Alexander Dobrindt, geht dieser Tage durch die politische deutsche Landschaft und warnt unverdrossen: "Wir können doch keine tickenden Zeitbomben auf die Gesellschaft loslassen, die Frauen und Kinder bedrohen". Gemeint sind besonders gefährliche Straftäter, die nach Verbüßung ihrer Haftstrafe eingesperrt bleiben sollten, als Konsequenz eines Urteils des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes (EGMR) aber auf freien Fuß gesetzt werden müssen.

Nach einem Sondierungstreffen mit Vertretern von Bund und Ländern bei Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Freitag (06.08.2010) in Berlin war in dem Konflikt keinerlei taugliche Lösung oder auch nur eine Annäherung in Sicht. Die Fronten zwischen Union und FDP bleiben hart, eine gemeinsame Abschlusserklärung gab es nicht.

Schwerverbrecher bereits auf freiem Fuß

Gebäude Europäischer Gerichtshof (Foto:picture alliance)
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bemängelte deutsches StrafrechtBild: DW/ Daphne Grathwohl

Um die Bevölkerung zu schützen, war in Deutschland die so genannte Sicherungsverwahrung mehrfach verschärft worden. Sie war auf zehn Jahre befristet, 1998 wurde die Frist aufgehoben und kann seither bis zu lebenslänglich bestehen bleiben. Für einige Täter wurde die Sicherungsverwahrung also nachträglich verlängert. Und genau dies war den Straßburger Richtern im Dezember 2009 bitter aufgestoßen: Niemand dürfe rückwirkend wegen eines Gesetzes belastet werden, das es zum Zeitpunkt der Verurteilung noch nicht gab - ein allgemeines juristisches Grundprinzip.

Dies brachte die deutschen Justiz- und Polizeibehörden und nun auch die Bundesregierung in Zugzwang: Aufgrund des Urteils des Menschenrechtsgerichtshofs mussten bereits 15 Schwerverbrecher aus der Haft entlassen werden, wie das Bundesjustizministerium bestätigte. Die Beamten vor Ort waren oft überrascht und mit der Überwachung überfordert. Schätzungsweise 80 eigentlich als gefährlich geltende Verurteilte kommen laut Meldungen der Bundesländer noch in diesem Jahr für die Entlassung aus der Sicherheitsverwahrung in Frage.

Fußfessel oder Wegsperren?

Ministerin am Rednerpult (Foto:picture alliance)
Auf komplizierter Suche nach Kompromiss in der Koalition: Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger von der FDPBild: picture-alliance/Sven Simon

Das Bundeskabinett hat bereits Ende Juni Eckpunkte für die Reform der Sicherungsverwahrung verabschiedet. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP will dabei auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung fast komplett verzichten. Die Maßnahme müsse auf schwere Fälle beschränkt bleiben, wie Sexual- und Gewalttaten. Leutheusser-Schnarrenberger setzt in erster Linie auf die elektronische Fußfessel als ständige Aufenthaltsüberwachung.

Die Union hält dies hingegen für völlig unzureichend und favorisiert eine neu zu schaffende Schutzeinrichtung, die sie "Sicherungsunterbringung" benannt hat. Dies solle "kein Gefängnis, aber auch keine Luxuseinrichtung" sein, so Bundesinnenminister Thomas de Maiziere von der CDU.

Angst vor Rückfällen bei Sexualstraftätern

Aus dem Lager der Union wird die Effektivität der Fußfessel massiv angezweifelt. Insbesondere bei Sexualstraftätern könne damit kaum eine Rückfallgefahr ausgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf der FDP-Ministerin wird auch insgesamt abgelehnt, vor allem weil die nachträgliche Sicherheitsverwahrung demnach nur noch in den absoluten Ausnahmefällen verhängt werden soll.

Die Gegenvorschläge der CDU/CSU wiederum werden von den Liberalen als "purer Etikettenschwindel" bewertet. So sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Christian Ahrendt, die Christdemokraten müssten begreifen, dass auch ihre neuen Forderungen mit dem europäischen Recht nicht vereinbar seien.

Die Zahl der Straftäter in Sicherungsverwahrung war zwischen 2001 und 2009 von 257 auf rund 500 gestiegen. Im Juli dieses Jahres befanden sich nach Angaben des Bundesjustizministeriums 511 Menschen in Sicherungsverwahrung.

Autor: Siegfried Scheithauer (ap,afp,rtr,dpa)
Redaktion: Sabine Faber