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"Kohl-Protokolle" dürfen erscheinen

10. Oktober 2014

Helmut Kohl hat den juristischen Kampf um seine Lebenserinnerungen aufgeben. Nachdem ein Gericht die Veröffentlichung der "Kohl-Protokolle" genehmigt hatte, zog der Altkanzler seine Beschwerde gegen das Urteil zurück.

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Buchtitel "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" (Foto: Reuters)
Bild: Reuters/Hannibal Hanschke

Über 600 Stunden lang hatte Heribert Schwan mit Helmut Kohl Interviews geführt. Die Tonbandaufnahmen aus den Jahren 2001 und 2002 dienten dem Journalisten dazu, die ersten drei Bände einer Biographie über den Altkanzler zu verfassen. Doch nachdem sich die beiden Männer überworfen hatten, kündigte Kohl die Zusammenarbeit mit Schwan auf. Seitdem streiten sich beide Seiten darum, was mit den Kassetten passieren soll.

Kohls Anwälte verlangten von Schwan die Herausgabe der Bänder und bekamen nach einer Klage vor dem Oberlandesgericht Köln Anfang August auch Recht. Doch der ehemalige WDR-Redakteur hatte von dem wertvollen Material Kopien angefertigt und machte daraus zusammen mit dem Autoren Tilman Jens das Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle", das am Montag in den Verkauf kommen wird. Darin enthalten sind drastische und teils diffamierende Äußerungen über frühere politische Weggefährten wie Christian Wulff, Norbert Blüm oder die 1991 in Kohls Kabinett berufene heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Beschwerde zu allgemein

Kohl hatte versucht, die Veröffentlich des umstrittenen Buches per Einstweiliger Verfügung zu verhindern, doch das zuständige Landgericht Köln lehnte den Antrag ab. In ihrer Begründung erklärten die Richter, dass Kohls Beschwerde zu allgemein gefasst sei. So habe er das ganze Buch verbieten wollen, anstatt konkrete Passagen zu benennen. Eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes sei nicht festzustellen.

Kohl wollte das nicht akzeptieren und reichte daraufhin sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Köln ein, doch die wurde heute zurückgenommen. Der zuständige OLG-Senat habe über die Sache beraten und dann den beiden Streitparteien rechtliche Hinweise erteilt, erklärte ein Gerichtssprecher. Im Klartext heißt das: Kohls Beschwerde hätte kaum Aussicht auf Erfolg gehabt. Vermutlich wollte sich der 84-Jährige eine weitere Niederlage vor Gericht ersparen.

djo/ml (afp, dpa)