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Politik

Hut ab vor Brexit-Klägerin Gina Miller!

Maaß Birgit Kommentarbild App
Birgit Maaß
5. Dezember 2016

Seit Montag verhandelt das höchste britische Gericht den Brexit: Hat das Parlament ein Mitspracherecht beim Austritt aus der EU? Doch Klägerin Gina Miller zahlt für diesen Prozess einen hohen Preis, meint Birgit Maaß.

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Großbritannien Brexit Gericht Entscheidung
Gina Miller nach ihrem Sieg vor dem High Court, wo ihre Klage vor dem Supreme Court zugelassen wurdeBild: Reuters/T. Melville

Dass sie sich mit ihrer Klage vor Großbritanniens obersten Gerichten in Sachen Brexit zur Zielscheibe des britischen Anti-EU-Establishments machen würde, muss Gina Miller eigentlich klar gewesen sein. Denn seitdem die Mehrheit der Briten im Juni für den Austritt aus der EU gestimmt hat, haben die sogenannten "Brexiteers" auf der Insel das Oberwasser.

Todesdrohungen und blanker Rassismus

Aber musste Gina Miller damit rechnen, dass sie Todesdrohungen erhalten würde? Dass sie genötigt sein würde, ihr Büro an einen geheimen Ort zu verlegen, zehntausende Pfund in ihre persönliche Sicherheit zu investieren? Dass das Boulevardblatt "The Sun" sie auf seiner Titelseite als "ausländische Millionärin" bezeichnen würde, illustriert mit einem Foto, das die Hautfarbe der in Guyana geborenen Investmentmanagerin besonders dunkel erscheinen lässt? Sicherlich nicht. Am Montag erschien sie vor dem Gericht, als würde sie in einen Kampf ziehen: eingerahmt von zwei Bodyguards, die Lippen zusammengepresst, kaum ein Lächeln für jene, die gekommen waren, um sie zu unterstützen.

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Birgit Maaß ist DW-Korrespondentin in London

Dabei ist Gina Miller zwar für die EU, klagt aber nicht  grundsätzlich "gegen den Brexit". Ihr geht es nur darum, dass das Parlament ein Mitspracherecht in diesem Prozess bekommt, dass also Theresa May und ihre Regierung nicht allein entscheiden kann, den sogenannten Artikel 50 auszulösen, der Großbritanniens Austritt aus der EU einleitet. Großbritanniens Brexit-Befürworter befürchten, das Parlament könnte den Brexit verwässern, vielleicht sogar verhindern. Und sie wollen deshalb allein die Regierung darüber entscheiden lassen. Die Ironie dabei: Der Schlachtruf der EU-Gegner im Wahlkampf hatte gelautet "Take back control" - die Kontrolle zurückbekommen für das "großartigste Parlament der Welt", als das die Briten ihr Unterhaus sehen. Genau diese Kontrolle bekäme das Parlament, sollte das Gericht Gina Miller zustimmen.

Die Drohungen, die sexistischen und rassistischen Beleidigungen, die Gina Miller über sich ergehen lassen muss, sind symptomatisch für die Stimmung im Land. Seit dem Referendum im Juni dieses Jahres haben gewalttätige Übergriffe auf Minderheiten so stark zugenommen, dass die Regierung eine neue Initiative unterstützt, #BetterThanThat, die "traditionelle britische Werte" wie Toleranz und freie Meinungsäußerung betonen soll.

Die EU-Befürworter bleiben ruhig - aus Furcht?

Unterdessen sind die EU-Befürworter aus der Politik in Großbritannien nach wie vor seltsam ruhig. Viele fürchten sich augenscheinlich vor den skrupellosen Gegnern. Vor Zeitungen wie der "Daily Mail", die die Richter des High Court (die in erster Instanz zugunsten von Gina Miller und ihren Mitstreitern entschieden hatten) in Nazi-Manier als "Volksfeinde" bezeichnet hatten. Vor Menschen, die auf Twitter dazu aufrufen, die Abgeordnete der Konservativen und EU-Unterstützerin Anna Soubry zu "jocox(en)", sie also wie proeuropäische Abgeordnete Jo Cox zu ermorden.

Das Urteil in Gina Millers Brexit-Prozess wird erst Anfang des nächsten Jahres erwartet. Es gilt als wahrscheinlich, dass das Gericht ihrer Argumentation folgen wird: Großbritanniens Parlament hatte im Jahr 1972 ein Gesetz über den Eintritt in die EU verabschiedet. Es hat also eine gewisse Logik, dass dementsprechend auch nur das Parlament, und nicht allein die Regierung, über einen Austritt entscheiden kann.

Kaum Auswirkungen auf den weiteren Zeitplan

Was folgt daraus für den Brexit? Wahrscheinlich nicht viel. Theresa May ist entschlossen, das Ganze so schnell wie möglich über die Bühne zu bringen - mit oder ohne Parlament - und hält an ihrem Zeitplan fest: Anfang nächsten Jahres will sie Artikel 50 einleiten, dann tickt die Zeit und es bleiben genau zwei Jahre, um über Großbritanniens neuen Status zu verhandeln. Die meisten Abgeordneten im Unterhaus, und seien sie noch so pro-europäisch, werden sich wohl nicht gegen ihre Wähler stellen, denn die haben ja mehrheitlich für den Austritt gestimmt. Sie wolle schließlich wiedergewählt werden, sagte mir neulich eine Labour-Abgeordnete, die privat als glühende EU-Verfechterin auftritt.

"Die hat Mumm" hat ein Kollege über Gina Miller gesagt. Den wird sie - und auch die anderen, die sich in Großbritannien für die EU einsetzen - auch in Zukunft brauchen: Sollte Großbritanniens oberstes Gericht in ihrem Sinn entscheiden, wird es mit den öffentlichen Anschuldigungen gegen die "Brexit-Blockiererin" (The Sun) sicherlich noch lange nicht vorbei sein. Deshalb: Hut ab vor Gina Miller!

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