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Konvergenzkriterien

8. Dezember 2002
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Finanzminister Hans Eichel verstieß gegen Konvergenzkriterium Nr. 3Bild: AP
Das Wort "Konvergenz" bedeutet "Angleichung" oder auch "Annäherung". Wenn allerdings im Zusammenhang mit der Europäischen Währungsunion von "Konvergenzkriterien" die Rede war, ging es um Mindestvoraussetzungen, die von den Teilnehmern an der EWU zu erfüllen waren.

Die an der Währungsunion interessierten Staaten hatten sich auf vier Mindestkriterien geeinigt, die von den Ländern zu erfüllen waren, in denen die neue Euro-Währung eingeführt werden sollte:

1. Preisstabilität: Der Preisanstieg im betreffenden Land durfte nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über den durchschnittlichen Steigerungsraten der drei "preisstabilsten" EU-Länder liegen.

2. Stabilität des Zinsniveaus: Langfristige Zinsen konnten ein Jahr lang die entsprechenden Sätze in den drei "preisstabilsten" EU-Ländern um maximal zwei Prozentpunkte übersteigen.

3. Staatsschulden und Budgetdefizit: Die Nettoneuverschuldung durfte maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen. Für die Staatsverschuldung war ein Maximalwert von 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes vereinbart worden.

4. Währungsstabilität: Zwei Jahre vor der Prüfung durften die nationalen Währungen nur innerhalb einer vom Europäischen Währungssystem festgeschriebenen "Bandbreite" ab- oder aufgewertet werden. Vereinbart war zunächst eine Bandbreite von plus/minus 2,25 Prozent. Seit der Währungskrise von 1993 galt aber der Wert von 15 Prozent.