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Krankenkassen im Wandel

10. Juni 2009

In Deutschland bilden die gesetzlichen und die privaten Krankenkassen die beiden Säulen des Gesundheitssystems. Beide müssen sich der älter werdenden Gesellschaft anpassen.

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Kundin wird von einer Apothekerin beraten (Foto: dpa)
Bild: dpa

In der gesetzlichen Versicherung (GKV) sind zu Beginn des Jahres 2009 etwa 87 Prozent der Versicherten, während die restlichen 13 Prozent in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind. Zwischen den beiden Formen der Versicherung gibt es gravierende Unterschiede.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gegen Ende der 80er Jahre des 19. Jahrhunderts eingeführte gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten, deren Jahreseinkommen unter 48.600,00 Euro liegt. Diese so genannte "Beitragsbemessungsgrenze" wird jedes Jahr der Lohnentwicklung in Deutschland angepasst. Die gesetzliche Versicherung stellt eine Umverteilung zu Gunsten der Geringsverdiener dar, da der Beitrag einkommensabhängig ist und deshalb Bezieher höherer Einkommen stärker belastet werden.

Rentner sitzen auf einer Parkbank und unterhalten sich (Foto: AP)
Deutschland im demographischen Wandel: Die Gesellschaft wird älterBild: AP

Es gibt keinen Schutzmechanismus ("Demographiefaktor") gegen eine älter werdenden Gesellschaft. Deshalb bedeutet die veränderte Altersstruktur der deutschen Gesellschaft unweigerlich einen höheren Beitrag in der GKV. Lediglich die politische Entscheidung, bestimmte Leistungen aus den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen herauszunehmen, kann die Beiträge derzeit stabil halten. Deshalb werden seit der letzten Reform des Gesundheitswesens die Leistungen für Kinder aus Steuermitteln bezahlt.

Streit um "Gesundheitsfonds"

Seit dem 1. Januar 2009 gilt eine heftig umstrittene Neuerung. Denn seit diesem Stichtag werden sämtliche Geldmittel der gesetzlichen Krankenkassen über einen "Gesundheitsfonds" ausgezahlt. Das hat in vielen Fällen zu sinkenden Arzthonoraren und zu massiven Protestaktionen der Ärzteschaft geführt.

Private Krankenversicherung

Das in der gesetzlichen Krankenkasse vorherrschende Solidarprinzip ist in der privaten Krankenversicherung zu Gunsten eines individuellen Beitrags mit einem auf den Versicherten angepassten Leistungsumfang aufgehoben. Die Beitragshöhe ist nicht abhängig vom Einkommen, sondern von gesundheitlichen Risikofaktoren, Alter und dem Geschlecht. Die Beiträge sind risikogerecht. Sie verleihen damit dem System der PKV eine größere Sicherheit vor demographischen Veränderungen der Gesellschaft. Gleichzeitig aber wird die Beitragshöhe jährlich den tatsächlichen Kosten angepasst.

Gäste im Kurpark Franzensbad, Tschechien, vor der 1930 gebauten Trinkhalle der Glauberquelle (Foto: dpa)
Gäste im Kurpark Franzensbad, TschechienBild: dpa

In der privaten Krankenversicherung können sich alle Selbstständigen und jene abhängig Beschäftigten versichern, deren Einkommen oberhalb der Einkommensgrenze von derzeit 48.600,00 Euro liegt. Ein Sonderfall stellen die Beamten dar. Deren Gesundheitskosten werden zwischen 50 und 80 Prozent von einer staatlichen Beihilfe erstattet. Den Rest können Beamte über die PKV abdecken.

Streit um "Basistarif"

Seit der Gesundheitsreform am 1. Januar 2009 müssen die Privaten Krankenversicherungen einen so genannten "Basistarif" anbieten. Dieser Tarif muss in Beitragshöhe und Leistungsumfang mit dem der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar sein. Zudem muss er allen Interessenten offenstehen. Vorerkrankungen dürfen ebensowenig eine Rolle spielen, wie die Frage wo und wie die Person vorher versichert war. Gegen diese Neuerung, die eine Art Solidarbeitrag darstellen soll, laufen die privaten Krankenkassen Sturm. Sie haben deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt.

Autor: Matthias von Hellfeld
Redaktion: Hartmut Lüning