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Kriegsdienstverweigerung in der Bundeswehr

25. August 2009

Immer wieder verweigern Berufssoldaten den Kriegsdienst, wenn sie bestimmte Einsätze der Bundeswehr nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Sie berufen sich auf den Artikel 4 des Grundgesetzes.

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Rekruten der Bundeswehr marschieren in Augustdorf in der Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne zum feierlichen Gelöbniss. (Foto:AP)
Rekruten der Bundeswehr marschieren zum Gelöbnis.Bild: AP

"Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden,“ steht dort unmissverständlich. Der Artikel 4 des Grundgesetzes gilt auch für Soldaten, selbst wenn sie zu Beginn ihrer Karriere bei der Bundeswehr eine andere Meinung vertreten haben.

Demokratische Regeln gelten überall

Es ist eine der wichtigsten Lehren aus der Zeit der NS-Diktatur, dass für die Bundeswehr die demokratischen Spielregeln der übrigen Gesellschaft gelten und sich kein "Staat im Staate" hinter den Kasernenmauern entwickelt.

Ein Zug von Soldaten marschiert am Dienstag auf dem Gelände der "Freiherr vom Stein"-Kaserne bei Coesfeld. (Foto:dpa)
Die Bundeswehr ist Teil einer demokratischen Gesellschaft. Die Soldaten genießen die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrige Bevölkerung - also auch das Recht zur Kriegsdienstverweigerung.Bild: picture-alliance/ dpa

Zwar funktioniert die Bundeswehr im Inneren durch Befehls- und Disziplinarstrukturen, aber sie ist dennoch Teil der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik. Diese Grundordnung muss die Bundeswehr einerseits schützen und sich andererseits ihr unterordnen.

Sollte ein aktiver Soldat auf Grund aktueller politischer Entwicklungen zu der Auffassung gelangen, er könne den Dienst in der Bundeswehr nicht mehr mit seinem Gewissen vereinbaren, stehen ihm grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten offen wie einem Zivilisten. Ein wehrpflichtiger junger Mann kann wählen zwischen Wehr- und Zivildienst und dies mit einer einfachen Willensäußerung bekunden.

Wehr- oder Zivildienst

Ein Bundeswehrsoldat schaut an Bord der vor Dschibuti liegenden Fregatte "Schleswig-Holstein" durch das Visier einer 20-Millimeter Maschinenkanone. (Foto:AP)
Politische Entwicklungen können Entscheidungen des Gewissens beeinflussen.Bild: AP

Da die freie Wahlmöglichkeit zwischen Wehr- und Zivildienst im Grundgesetz festgeschrieben ist, gilt sie auch für Soldaten. Will also ein Soldat den Kriegsdienst verweigern, muss auch er bei seinem zuständigen Kreiswehrersatzamt ein Anerkennungsverfahren in Gang setzen. So lange dieses Verfahren läuft, sind die Vorgesetzten angehalten, aber nicht verpflichtet, Soldaten mit einem entsprechenden Antrag vom Dienst an der Waffe zu befreien und auf ihre besondere seelische Situation Rücksicht zu nehmen.

In einem Erlass des Verteidigungsministeriums vom 21. Oktober 2003 wird darauf hingewiesen, dass bei den Antrag stellenden Soldaten "die Zumutbarkeit des Dienstes an der Waffe" herausgefunden werden muss. Kommen die Vorgesetzten zu der Überzeugung, dass "der Dienst an der Waffe als unzumutbar empfunden wird", dann kann der Soldat vom Dienst an der Waffe befreit werden. Einen Automatismus gibt es aber nicht.

Fürsorge

Da es "manchmal schwierig sein kann, die eigenen Probleme mit dem Waffendienst deutlich zu machen", werden nach dem Willen einer Bundeswehrbroschüre zum Thema "Kriegsdienstverweigerung" vom Juni 2006 Militärseelsorger oder Vertrauenspersonen hinzugezogen, um die Seelenlandschaft der Antragstellenden Soldaten genau zu erkunden. Nach diesem fürsorgliche Engagement gilt es so lange eine passende Beschäftigung bei der Bundeswehr zu finden, bis über den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer entschieden ist.

Viele junge Männer entscheiden sich zum Zivildienst - beispielsweise in einem Krankenhaus in Köln - Klak, wo der 19jährige Frederik Vogel als Zivildienstleistender arbeitet. (Foto:DW)
Für viele junge Männer ist der Zivildienst eine sinnvolle Alternative zum Wehrdienst.Bild: DW / Julia Carneiro

Sobald die Anerkennung ausgesprochen worden ist, wird der Soldat aus der Bundeswehr entlassen. Da es sich um Berufssoldaten handelt, die länger als neun Monate Dienst getan haben, entfällt eine Überstellung in den neunmonatigen Zivildienst. Wehrpflichtige, die weniger als neun Monate bei der Bundeswehr waren und verweigern, müssen so lange bei Truppe bleiben und Dienst ohne Waffe tun, bis eine Zivildienststelle für sie gefunden ist. In jedem Fall müssen sie insgesamt neun Monate "Dienst tun".

Gründe

Kriegsdienstverweigerungen in der Bundeswehr kommen relativ selten vor. Meist sind aktuelle politische Entscheidungen der Auslöser: So wies ein IT-Spezialist darauf hin, dass seine Tätigkeit im Rahmen der NATO den US-amerikanischen Streitkräften im Irak helfen würde und verweigerte den Kriegsdienst. Nachdem der Bundestag entschieden hatte, dass die mehrheitlich von deutschen Soldaten bedienten AWACS-Aufklärungsflugzeuge am Himmel über Afghanistan eingesetzt werden sollen, kam es ebenfalls zu einigen Verweigerungen.

Autor: Matthias von Hellfeld
Redaktion: Hartmut Lüning