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Politik

Amri nutzte mindestens 14 Identitäten

5. Januar 2017

Die deutschen Behörden wussten viel über den tunesischen Attentäter von Berlin. Weshalb konnte der Anschlag trotzdem nicht verhindert werden? Dies fragt auch die Opposition in Nordrhein-Westfalen.

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Berlin Anschlag - Fahndungsfoto Anis Amri
Bild: picture-alliance/Bundeskriminalamt

Der Berliner Attentäter Anis Amri ist den deutschen Behörden unter 14 verschiedenen Identitäten bekannt gewesen. Das geht aus einem Bericht des nordrhein-westfälischen Landeskriminaldirektors Dieter Schürmann vor dem Innenausschuss des Düsseldorfer Landtags hervor.

NRW Landeskriminaldirektor Dieter Schürmann
Landeskriminaldirektor Dieter Schürmann Bild: picture-alliance/dpaM. Becker

In einer Sondersitzung des Ausschusses schilderte Schürmann die Bemühungen der Behörden, dem Tunesier Vorbereitungen eines terroristischen Anschlags nachzuweisen. Am Ende sei es allen Behörden von Bund und Ländern auch gemeinsam nicht gelungen, ausreichend konkrete Hinweise zusammenzutragen, die von der Justiz als Tatverdacht hätten gewertet werden können, sagte er. Dabei hätten die Ermittler "alle rechtlichen Befugnisse bis an die Grenze ausgeschöpft, um mögliche Gefahren abzuwehren".

Innenminister Jäger verteidigt das Vorgehen der Sicherheitsbehörden

Innenminister Ralf Jäger verteidigte das Vorgehen der Sicherheitsbehörden in dem Fall. Trotz einer "durchgehenden, engmaschigen Beobachtung" hätten den Behörden des Bundes und der Länder keine konkreten Hinweise vorgelegen, die auf einen Terroranschlag hinwiesen, bekräftigte Jäger vor dem Ausschuss.

Die Behörden hätten keine Möglichkeit gesehen, den Mann bis zu seiner Abschiebung in Haft zu nehmen, ergänzte Burkhard Schnieder, Abteilungschef für Ausländerangelegenheiten. Diese Option sei im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums von Bund und Ländern verworfen worden, sagte Schnieder. Man hätte dafür "gerichtsverwertbar" nachweisen müssen, dass eine konkrete Gefahr von Amri ausgehe, nachdem der Asylantrag des Tunesiers abgelehnt wurde. Das sei aber damals nicht die Einschätzung der Sicherheitsbehörden gewesen.

Ausländerrecht als "stumpfes Schwert" 

Alle Versuche, den späteren Weihnachtsmarkt-Attentäter in sein Heimatland abzuschieben, seien gescheitert. Das Ausländerrecht habe sich im Fall Amri als "stumpfes Schwert" erwiesen, sagte der Ministeriumsvertreter. Ein "Grundproblem" sei: Tunesien habe sich über Monate geweigert, Amri als eigenen Staatsbürger anzuerkennen. Die für eine Abschiebung erforderlichen Papiere aus Tunesien seien erst einige Tage nach dem Attentat in NRW eingetroffen. 

Amri hatte am 19. Dezember einen Lastwagen in einen Berliner Weihnachtsmarkt gesteuert und zwölf Menschen getötet. Eine Ausländerbehörde in Nordrhein-Westfalen war für den Tunesier zuständig. Amri bewegte sich aber nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern in ganz Deutschland. Mehrere Sicherheitsbehörden hatten ihn schon lange als islamistischen Gefährder eingestuft. Auf seiner Flucht wurde Amri in Italien von der Polizei erschossen. 

pg/jj (dpa)