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Krimineller Katzenkratz

8. August 2002
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Katzen lassen sich von niemandem vorschreiben, auf welchen Wegen sie unterwegs sind. Dazu sind sie viel zu eigensinnig. Und deswegen müssen es die Nachbarn in aller Regel auch erdulden, wenn die Katze von nebenan den Garten durchquert, auf der Terrasse ein Sonnenbad nimmt oder einmal über das Autodach spaziert.

Aber diese Freiheiten haben auch ihre Grenzen: Wenn das Tier zum Beispiel Kratzer auf dem Autodach hinterlässt, dann kann ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen. Der Besitzer der Katze muss dafür sorgen, dass sein Liebling das Eigentum der anderen meidet - notfalls durch Einsperren.

Das Landgericht Lüneburg hatte es mit einem solchen Fall zu tun, so der Infodienst Recht und Steuern der LBS. Zwei Kater namens 'Milli' und 'Max' hatten Kratzer und Haare in einem Cabrio hinterlassen. Der Richter kam zu dem Ergebnis, dass hier das Recht auf Eigentum höher einzuschätzen sei als das Recht auf Katzenhaltung 'aus reiner Tierliebhaberei'.