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Politik

Ku'damm-Raser wegen Mordes verurteilt

Charlotte Potts
27. Februar 2017

Im Prozess um ein tödliches Autorennen verurteilen Richter in Berlin zwei Raser zu lebenslanger Haft – ein spektakuläres und bislang einzigartiges Urteil. Charlotte Potts war bei der Urteilsverkündung dabei.

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Berlin Urteil im Prozess um ein illegales tödliches Autorennen
Hamdi H. (2. v. r.) im Landgericht BerlinBild: picture alliance/dpa/G. Fischer

Um 11:06 Uhr geht ein Raunen durch den Saal des Berliner Landgerichts. Zwei junge Frauen schluchzen, rufen „Nein", als wollten sie das gerade verlesene Urteil nicht wahrhaben. Vorne im Saal stehen die beiden Angeklagten sichtbar unter Schock. Mit diesem Urteil (noch nicht rechtskräftig) hatten die jungen Männer wohl nicht gerechnet: Gerade sind sie wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Führerscheine werden den Autoliebhabern auf Lebenszeit entzogen.

Spektakuläres Urteil

Was sich in Saal 700 an diesem Montagmorgen abspielt, ist bislang einzigartig in der Justizgeschichte: Erstmals verurteilt ein Gericht Raser wegen Mordes. Die Berliner Richter sehen den bedingten Tötungsvorsatz belegt: Die Angeklagten wussten, was sie taten und "wussten natürlich, was ihr Verhalten bewirken kann". Direkt gegenüber dem gerade Verurteilten sitzt der Nebenkläger mit versteinerter Miene. Er ist der Sohn des 69-Jährigen, der bei dem Autorennen unverschuldet ums Leben kam.

Mit 170 km/h über den Ku‘damm

Fast auf den Tag genau ein Jahr ist es her, dass sich Hamdi H. (28) und Marvin N. (25) zu einem sogenannten "Stechen", einem illegalen Autorennen, rund um den Kurfürstendamm in Berlin trafen. Hamdi H. im Audi A 6, Marvin N. im 360 PS starken Mercedes AMG CLA 45. 0:40 Uhr war es, als per Handzeichen der Startschuss zum Rennen gegeben worden sei, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Mit bis zu 170 km/h sollen die beiden dann über den Ku'damm mitten in Berlin gerast sein. Sie überfuhren elf Ampeln, die meisten davon rot, bis es zum Aufprall kam. Der Rentner Michael W. fuhr mit seinem Jeep bei Grün aus der Seitenstraße. Mit seinem Audi rammte sich Hamdi H. in den Jeep, der 69-Jährige Fahrer starb noch an der Unfallstelle.

 

Verteidiger hatten auf fahrlässige Tötung plädiert

Der Verteidiger von Hamdi H. hatte während der Verhandlung argumentiert, sein Mandant sei nicht losgefahren, um zu töten, sondern um ein Autorennen zu gewinnen. Deshalb könne man ihn lediglich wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilen. Ähnliche argumentierte der Verteidiger von Marvin N. Der sitzt jetzt mit hochrotem Kopf auf seinem Platz im Gericht, starrt reglos vor sich hin als Hamdi H. demonstrativ seinen Stuhl zurückzieht und aufsteht: „Was wollt…", sagt er an den Richter gewandt.

Der Angesprochene unterbricht sofort: "Ich brauche keine Unterhaltung." Hamdi H. bleibt hartnäckig, fragt noch einmal "was wollt ihr denn?" Der Richter fährt unbeeindruckt fort: „Ihnen geht jetzt viel durch den Kopf? Sie fragen sich sicher, was machen sie mit uns?" Und erklärt dann: "Bei dem Urteil handelt es sich nicht um eine Demonstration von Härte, sondern um die Anwendung des Gesetzes."

Deutschland Illegales Autorennen in Berlin Mordprozess eröffnet
Bild: picture-alliance/dpa/P. Zinken

Die Urteilsbegründung zieht sich über fast eineinhalb Stunden: Die Autos der beiden Männer hätten als gemeingefährliche Mittel, sprich als Waffen, gedient. Das Tempo beim Aufprall auf den Jeep des Rentners hätte dreimal über dem zugelassenen Limit von 50 km/h gelegen. Bremsspuren seien keine gefunden worden.

Autorennen als "Lifestyle"

Der bedingte Vorsatz bei der Tat sei bei den Angeklagten erfüllt gewesen. Wer über mehrere rote Ampeln auf einer Straße in einer Großstadt fahre, mit nicht einsehbaren Querstraßen, aus denen immer ein weiterer Fahrer oder Fußgänger kommen könne, der nehme den Tod von anderen billigend in Kauf. Beide Männer hätten ihr Fahrvermögen extrem überschätzt, mit ihren Autos hätten sie ihr Selbstwertgefühl gesteigert und das Schnellfahren und die Autorennen als "Lifestyle" angesehen. 

Bis auf die ersten verzweifelten Versuche von Hamdi H. den Richter zu unterbrechen, sitzen der 25 und 28-Jährige regungslos auf ihren Plätzen, halten meist den Kopf in der Hand. Nur einmal hebt Marvin N. den Kopf, schaut zum Richter. Der erklärt, dass das Gericht Milderungsgründe nicht berücksichtigen konnte, denn Mord verlange die härteste Strafe.

Härtestes Raser-Urteil in der deutschen Geschichte

Im Fall von Marvin N., einem ehemaligen Bundeswehrsoldaten, bedauere er diesen Umstand. Denn er sei zum ersten Mal straffällig geworden und habe das Rennen im Gegensatz zu Hamdi H. nicht gewollt. Dieser war bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Verkehrsdelikten und einem Einbruch. Zum Zeitpunkt des Rennens stand er unter Bewährung.

Prozess gegen die Berliner Kudamm-Raser
Maximilian W., Nebenkläger im Ku'damm-Raser-Prozess und Sohn des getöteten RentnersBild: DW/H. Kiesel

Hamdi N. und Martin N. wissen: Es ist das härteste Urteil gegen Raser in der deutschen Geschichte: 15 Jahre Gefängnis – auch deshalb wollen ihre Verteidiger nun in Revision gehen. "Wenn das jetzt Schule macht, dann können wir den liberalen Rechtsstaat vergessen. Das sage ich jetzt nicht, weil ich emotional aufgeladen bin, sondern das ist meine Meinung", sagte einer der Verteidiger nach der Urteilsverkündung.

Die Staatsanwaltschaft hingegen zeigte sich höchst zufrieden. Sie hofft, dass dieses Urteil in Zukunft weitere Raser abschrecken wird, sollte es tatsächlich rechtskräftig werden. Ein wichtiges Signal an die Raser-Szene hat das Berliner Landgericht mit ihrem Urteil im Fall der Ku'damm-Raser schon heute gesetzt.