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Länderkammer billigt Neonazi-Datei

6. Juli 2012

Neonazi-Datei, Elterngeld, Gefängnisstrafen für Jugendliche - bevor es in die Ferien ging, hatte der Bundesrat noch jede Menge zu tun. Wichtige Gesetze standen zur Abstimmung.

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Das Gebäude des Bundesrats in Berlin (dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Neonazi-Datei

Das wichtigste Thema war im Bundesrat die so genannte Neonazi-Datei. Nach den Pannen bei den Ermittlungen des Verfassungsschutzes zur Neonazi-Terrorzelle NSU billigte die Länderkammer den Aufbau einer entsprechenden Datensammlung. Darin sollen die Sicherheitsbehörden künftig Daten “gewaltbezogener Rechtsextremisten“ bundesweit erfassen - ebenso wie die der Hintermänner und Drahtzieher. Als Vorbild dient die seit längerem bestehende Anti-Terror-Datei zum Islamismus.

Die Länder forderten zugleich mehr Befugnisse für die Behörden, damit diese die neue Datei auch umfassend nutzen können. Unter anderem verlangten die Länder, direkte Anfragen beim Verfassungsschutz stellen zu dürfen. Dies sei notwendig, um Erkenntnisse über Waffen der Betreffenden zu gewinnen.

Die Mitglieder der Zwickauer Neonazi-Terrorzelle Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe (v.l.n.r.) (dpa)
Die Mitglieder der Zwickauer Neonazi-Terrorzelle Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe (v.l.n.r.)Bild: picture-alliance/dpa

Elterngeld

Der Bundesrat billigte auch ein neues Gesetz, damit Eltern künftig schneller und einfacher an ihr Elterngeld kommen. Künftig wird das Einkommen der Eltern vor der Geburt nicht mehr aufwändig ermittelt werden, sondern standardisiert berechnet. Die bisherige Praxis habe häufig zu langen Wartezeiten geführt, die Leistung müsse aber “zeitnah zur Geburt gezahlt werden“, hieß es zur Begründung.

Das Elterngeld wurde Anfang 2007 eingeführt. Es wird bis zu 14 Monate nach der Geburt an Mütter und Väter gezahlt, die mit der Arbeit aussetzen. Es beträgt 67 Prozent des Einkommens vor der Geburt, höchstens aber 1800 Euro und mindestens 300 Euro im Monat. Ein Elternteil kann die Leistung für maximal zwölf Monate beziehen.

Vater mit Kinderwagen
Zeitnah zur Geburt sollen Eltern künftig ihr Elterngeld erhaltenBild: picture-alliance/dpa/dpaweb

Warnschussarrest für Jugendliche

Der Bundesrat hat sich ferner mit der Frage beschäftigt, wie mit jugendlichen Straftätern umzugehen ist. Er gab grünes Licht für ein vom Bundestag bereits im Juni verabschiedetes Gesetz. Demnach können Jugendliche, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden, künftig trotzdem hinter Gittern landen. Für bis zu vier Wochen sollen sie im so genannten Warnschussarrest verwahrt und sozialpädagogisch betreut werden. Zudem soll die Höchststrafe für besonders grausame Morde von Heranwachsenden von zehn auf fünfzehn Jahre Gefängnis anzuheben.

SPD-regierte Länder kritisieren den Warnschussarrest. In vier Wochen Haft könne eine langjährige negative Persönlichkeitsentwicklung nicht umgekehrt werden. Als einziges Bundesland macht sich Bayern für das Gesetz stark - der Rest der Länderkammer ist skeptisch. So wird wahrscheinlich der Vermittlungsausschuss angerufen.

Symbolbild: Ein Polizist nimmt einen Jugendlichen fest
Manche Jugendliche empfinden eine Bewährungsstrafe als FreispruchBild: Fotolia/Schulz-Design

nem/ml (dpa, afp,rtr)