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Homosexuelle sollen rehabilitiert werden

11. Mai 2016

Im Nachkriegsdeutschland wurden zehntausende Homosexuelle nach dem sogenannten "Schwulenparagrafen" 175 verfolgt und bestraft. Die Antidiskriminierungsbeauftragte Christine Lüders fordert ihre Rehabilitierung.

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Christine Lüders Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Bild: Bundesregierung

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, fordert die Bundesregierung auf, mit einem Gesetz die Urteile nach dem Homosexuellen-Paragrafen 175 aufzuheben. "Der Gesetzgeber muss handeln", sagte Lüders den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Mehr als 50.000 Männer seien in der Bundesrepublik nach dem Paragrafen verfolgt und verurteilt worden. Bürgerliche Existenzen, Partnerschaften und Familien seien zerstört worden, sagte Lüders.

Rehabilitierung gesetzgeberische Pflicht

Die Opfer müssten "es bis heute ertragen, dass die Urteile gegen sie nie aufgehoben wurden". Diese Ungerechtigkeit dürfe nicht länger hingenommen werden. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle kommt zu dem Schluss, dass die Rehabilitierung der Opfer nicht nur mit dem Grundgesetz vereinbar sei, sondern auch eine gesetzgeberische Pflicht darstelle. Das Gutachten soll an diesem Mittwoch in Berlin vorgestellt werden.

Traurige Historie

Der Paragraf tauchte 1871 erstmals im Reichsstrafgesetzbuch auf und bestimmte, dass "widernatürliche Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechts" mit Gefängnis zu bestrafen ist. Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten wurde der Paragraf 1935 deutlich verschärft. Nach dem Krieg und Inkrafttreten des Grundgesetzes galten jedoch Teile daraus als Bundesrecht weiter. Bis 1973 wurde der Paragraf zwar fortlaufend reformiert. Doch erst 1994 wurde der Paragraf endgültig aus dem Gesetzbuch gestrichen.

bri/sti (dpa, kna, munzinger)