1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Ladenschluss rechtmäßig

Monika Lohmüller9. Juni 2004

An Sonn- und Feiertagen bleiben die Läden in Deutschland zu. Aber viele Ausnahmen bestätigen die Regel. Die Warenhaus-Kette Galeria Kaufhof hatte wegen unangemessener Benachteiligung geklagt. Vergebens.

https://p.dw.com/p/5AGV
Den Kaufhausketten ein Dorn im Auge: Shopping Malls in BahnhöfenBild: AP

Der Streit um das Ladenschlussgesetz in Deutschland ist eine unendliche Geschichte. Ein Jahr nach der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten an Samstagen bis 20 Uhr hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 9. Juni entschieden, dass das Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht verfassungsgemäß ist. Das sei für den Schutz der Arbeitnehmer vor unzumutbaren Arbeitszeiten notwendig, befanden die Verfassungsrichter.

"Ein Kernbestand der Sonn- und Feiertagsruhe ist unantastbar", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Eine grundlegende Änderung des Ladenschlusses wäre ohnehin Sache der Länder und nicht des Bundes, stellten die Richter klar. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde eine Verfassungsbeschwerde der METRO-Tochter Kaufhof abgewiesen. Die Warenhauskette hatte geltend gemacht, der Einzelhandel sei wegen der zahlreichen Ausnahmen im Ladenschlussgesetz beispielsweise für Tankstellen und Bahnhöfe benachteiligt.

Lange Geschichte des Ladenschlusses

Der Ladenschluss, nach seiner Einführung im Jahr 1956 jahrzehntelang unangetastet, ist in den vergangenen 15 Jahren schrittweise liberalisiert worden. Während früher der Einkauf am Abend bis 18.30 Uhr und samstags bis 14 Uhr - am "langen" Samstag bis 18 Uhr - erledigt sein musste, wurde 1989 für den Donnerstag der "Dienstleistungsabend" bis 20.30 Uhr eingeführt. Dafür wurde der lange Samstag von April bis September um zwei Stunden verkürzt.

Nach jahrelangen Debatten wurden zum ersten Mal am 1. November 1996 die Öffnungszeitungen für Geschäfte gelockert. Das bescherte den Bundesbürgern vor allem längere Einkaufsmöglichkeiten am Abend: an Werktagen konnten die Geschäfte bis 20 Uhr (vorher 18.30 Uhr) und an Samstagen bis 16 Uhr (vorher 14.00 Uhr) ihre Türfen offen halten. Ab 2003 durften sie dann an Samstagen bis 20 Uhr verkaufen. Seither sind Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr erlaubt. Damit ist fast der Stand des Jahres 1900 erreicht: Damals wurden für Werktage Öffnungszeiten zwischen 5 und 21 Uhr festgelegt. Geschützt und damit generell arbeitsfrei sind seit jeher Sonn- und Feiertage - so stand es schon in der Gewerbeordnung von 1891.

Gummi-Paragraphen

Dieses prinzipiell fortgeltende Öffnungsverbot längst von zahlreichen Ausnahmen durchlöchert: Apotheken dürfen Arzneien, Kioske Zeitungen und Bäcker Brötchen verkaufen, und an Tankstellen, Bahnhöfen und Flughäfen kann sich der Kunde mit Artikeln des "Reisebedarfs" eindecken - wozu fast alles gehört, so dass mancher Bahnhof zum Shopping-Center und nicht wenige Tankstellen zu regelrechten Supermärkten geworden sind.

Öffnen dürfen die Geschäfte in der Regel um 6.00 Uhr, Bäckereien bereits ab 5.30 Uhr. Sonn- und feiertages dürfen sie insgesamt drei Stunden lang verkaufen. Außerdem sind anlässlich von Märkten und Messen bis zu vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage erlaubt. Weitere Ausnahmen gelten für beliebte Tourismusziele. Diese Möglichkeit haben in den letzten Jahren vor allem viele Einzelhändler in Ostdeutschland genutzt, indem sie ihre Geschäfte auch sonntags öffnen.