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Lagarde bleibt Anklage erspart

25. Mai 2013

Die Finanzaffäre um den ehemaligen Adidas-Miteigentümer Tapie hätte IWF-Generaldirektorin Lagarde fast in Bedrängnis gebracht. Doch nach zweitägigen Anhörungen stufte ein Gericht sie als "Zeugin mit Rechtsbeistand" ein.

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IWF-Chefin Lagarde nach der Vernehmung (Foto: reuters/Stephane Mahe)
Bild: Reuters

Damit bleibt der Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF) ein Ermittlungsverfahren der französischen Justiz wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Gelder erspart. Die Untersuchungsrichter hätten ihr den Status einer "Zeugin mit Rechtsbeistand" zuerkannt, sagte die frühere französische Wirtschafts- und Finanzministerin Christine Lagarde nach Abschluss ihrer zweitägigen Vernehmung am Freitagabend in Paris. Damit liegen Indizien für die Beteiligung an einer Straftat vor, die aber nicht für ein Anklageverfahren ausreichen.

Anklage nicht endgültig vom Tisch

Die Stellung eines Zeugen mit Rechtsbeistand entspricht in Frankreich einem Zwitterstatus zwischen Beschuldigtem und Zeugen. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass der ermittelnde Gerichtshof der Republik zu einem späteren Zeitpunkt ein formelles Ermittlungsverfahren gegen Lagarde einleiten wird.

Über den Verlauf der Vernehmung machten die Ermittler zunächst keine Angaben. Lagarde sagte Journalisten nach der Anhörung, der neue Status sei keine Überraschung für sie. Sie habe stets im Interesse des Staates und in Übereinstimmung mit den Gesetzen gehandelt. "Es ist an der Zeit, in Washington wieder an die Arbeit zu gehen", kündigte die einzige Französin an der Spitze einer internationalen Organisation an. Sie werde selbstverständlich die IWF-Gremien informieren. Der Währungsfonds, der seiner Chefin zuletzt am Donnerstag den Rücken gestärkt hatte, reagierte mit Erleichterung.

Entschädigung aus der Staatskasse

In der Affäre geht es um umstrittene staatliche Entschädigungszahlungen an Bernard Tapie. Der schillernde Geschäftsmann und Mehrheitsaktionär des deutschen Sportartikelhersteller Adidas hatte 1993 seine Anteile an eine Investorengruppe verkauft, an der auch die damals staatliche Bank Crédit Lyonnais beteiligt war. Tapie, der im darauf folgenden Jahr Privatinsolvenz anmelden musste, warf der Bank vor, ihn beim Verkauf seiner Adidas-Anteile übervorteilt zu haben, und klagte auf Entschädigung.

Um die langjährige juristische Auseinandersetzung zwischen dem französischen Staat und Tapie zu beenden, rief Lagarde als Finanzministerin des damaligen Präsidenten Nicolas Sarkozy 2007 ein Schiedsgericht an, das dem Sarkozy-Unterstützer Tapie schließlich Schadenersatz in Höhe von 285 Millionen Euro - mit Zinsen rund 400 Millionen Euro - zusprach.

Umstritten ist die Anrufung des privaten Schiedsgerichts wie auch Lagardes Entscheidung, gegen die außergerichtliche Einigung keinen Widerspruch einzulegen, obwohl ihr Experten dazu rieten. Seit August 2011 laufen gegen Lagarde erste Ermittlungen wegen "Beihilfe zur Fälschung" und "Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Gelder". Lagarde hat ihre Entscheidung, das Schiedsgericht anzurufen und den Spruch zu akzeptieren, als damals "beste Lösung" verteidigt.

qu/wl (afp, rtr, dpa)