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Langjährige Haftstrafen für Angeklagte im Andischan-Prozess

17. November 2005

Das Oberste Gericht Usbekistans hat das mit Spannung erwartete Urteil im ersten Andischan-Prozess gefällt. Es verhängte Haftstrafen zwischen 14 und 20 Jahren. Ermittlungen gegen weitere 106 Personen dauern noch an.

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Auch drei kirgisische Angeklagte müssen ins GefängnisBild: AP

In Taschkent ist am 14. November der Prozess gegen die 15 Hauptangeklagten wegen der tragischen Ereignisse in Andischan im Mai dieses Jahres abgeschlossen worden. Der Vorsitzende des Richterkollegiums für Strafsachen beim Obersten Gericht, Bachtier Dschamalow, begann mit der Urteilsverkündung um 10 Uhr morgens. Sie dauerte bis 17.30 Uhr Ortszeit. Die Journalisten verfolgten den Prozess über einen Bildschirm in einem speziell eingerichteten Saal, in dem aber nicht alle Medienvertreter Platz fanden.

Den 15 Personen, darunter drei kirgisischen Staatsbürgern, wurde versuchter Umsturz der Verfassungsordnung, Terrorismus und Mord vorgeworfen. Der Prozess, der am 20. September begann, endete unerwartet: Nach der Urteilsverkündung erhoben die Verurteilten lächelnd ihre Daumen. Nur einer von ihnen, Mujdin Sobirow, kommt für 20 Jahre ins Gefängnis. Ihm drohte die Todesstrafe. Das Mitglied der Islamischen Bewegung Usbekistans, Farchad Chamidow, muss als einziger der Verurteilten eine 20-jährige Haft in einem strengen Straflager verbüßen. Alle anderen Verurteilten kommen für 14 bis 20 Jahre in ein gemeinschaftliches Straflager. Besondere Aufmerksamkeit der Journalisten galt den drei kirgisischen Bürgern, die jeweils eine 14-jährige Haftstrafe erhielten.

Reaktionen von Menschenrechtlern

Der Vorsitzende des in Usbekistan nicht zugelassenen Komitees für Persönlichkeitsrechte, Marat Sachidow, sagte der Deutschen Welle: „Wenn der Prozess 1997 stattgefunden hätte, dann hätten so einige für diese Straftaten das Todesurteil bekommen. Leider schenken die usbekischen Behörden der Meinung der Europäischen Union und anderer Länder, die sich für diesen Prozess besonders interessieren, keine Beachtung.“

Tolib Jakubow, Vorsitzender der usbekischen Gesellschaft zum Schutz von Menschenrechten, meint, das nach Ansicht der Anwälte der Verurteilten „milde“ Urteil sei keine freundliche Geste der usbekischen Behörden. Jakubow sagte der Deutschen Welle: „Viele haben bemerkt, dass im Obersten Gericht ein Schauspiel aufgeführt wurde. Es gibt viele Anzeichen dafür, dass jene Personen eine bestimmte Rolle gespielt haben. Sie wurden gründlich darauf vorbereitet, aber in vielen Situationen haben sie sich verraten. Es war zu erkennen, dass sie Forderungen der Ermittlungsorgane erfüllten. Anfangs bestritten sie, an Straftaten beteiligt gewesen zu sein, und jetzt bekennen sie sich schuldig.“

Der Menschenrechtler unterstrich, es sei derzeit schwierig zu vorauszusagen, welches Schicksal die Verurteilten erwarte: „Es gab in der usbekischen Justiz Fälle, in denen Angeklagte die Forderungen der Behörden erfüllten, wonach sie trotzdem erschossen oder auf andere Weise liquidiert wurden. Möglicherweise werden auch einige von diesen Verurteilten, obwohl sie keine Todesstrafe erhielten, dennoch getötet. Ich bin überzeugt, dass die meisten von ihnen unschuldig sind. Aber die usbekische Justiz ist in der Lage, unschuldige Menschen zu Schuldigen zu machen. Diese Menschen bedauere ich.“

Karimow in Moskau

Das Urteil des Obersten Gericht wurde verkündet, als sich der usbekische Präsident Islam Karimow zu einem Besuch in Moskau aufhielt. Dort erörterte er mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin, wie eng Russland und Usbekistan künftig zusammenarbeiten werden. Nach dem Bruch mit den USA braucht Karimow offensichtlich die Unterstützung Moskaus so sehr, wie nie zuvor.

Jurij Tschernogajew, Taschkent

DW-RADIO/Russisch, 14.11.2005, Fokus Ost-Südost