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Last Exit Straßburg?

14. Juni 2012

Nach dem Scheitern vor dem Supreme Court in London bleibt Wikileaks-Gründer Assange nur noch der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Der dürfte wenig Interesse daran haben, ihn vor Schwedens Justiz zu bewahren.

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Der Gründer von Wikileaks, Julian Assange, beim Eintreffen am Supreme Court in London (Foto: Reuters)
Bild: Reuters

Die Auslieferung des in Großbritannien festgehaltenen Wikileaks-Mitbegründers Julian Assange nach Schweden rückt näher. Der Oberste Gerichtshof in London wies einen Antrag auf Überprüfung des Auslieferungsentscheids zurück. Zugleich entschied der Supreme Court, dass der wegen der Veröffentlichung von US-Geheimdokumenten weltweit bekannte Internet-Aktivist für weitere 14 Tage nicht ausgeliefert werden kann.

In dieser Zeit bleibt Assange die Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen, um seine Überstellung an die schwedische Justiz weiter aufzuschieben. Die Straßburger Richter haben die Möglichkeit, eine Auslieferung vorläufig zu stoppen. In diesem Fall müsste sich Großbritannien als Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention der Anordnung beugen.

Ermittlungen wegen zwei Sexualdelikten

Dass der Gerichtshof eine Abschiebung Assanges nach Schweden verhindern könnte, gilt allerdings als wenig wahrscheinlich. Üblicherweise blockiert er Abschiebungen, wenn den Betroffenen in dem fraglichen Land schwere Menschenrechtsverletzungen, etwa Folter, drohen oder wenn ihr Leben in Gefahr sein könnte.

In Schweden werden Assange Sexualdelikte vorgeworfen. Er soll eine 31 Jahre alte Frau, die ihn beherbergte, im Schlaf überrascht und ohne Kondom mit ihr geschlafen haben. Der Vorwurf lautet auf Vergewaltigung in einem minder schwerem Fall. Zudem wird ihm die sexuelle Belästigung einer 27-Jährigen vorgeworfen. In diesem Fall soll Assange trotz ihres Einspruchs die Benutzung eines Präservativs abgelehnt und während des Geschlechtsverkehrs Zwang auf sie ausgeübt haben.

Furcht vor dem Zorn der US-Regierung

In Schweden wäre Assange mit dem europaweit schärfsten Sexualstrafrecht konfrontiert. Der Vergewaltigungsbegriff ist in dem skandinavischen Land deutlich umfassender als in anderen Ländern, weshalb auch mehr Delikte als Vergewaltigungen eingestuft werden, während sie in anderen Staaten als sexuelle Belästigungen gelten.

Der 40-jährige Australier weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet sie als politisch motiviert. Er fürchtet, letztlich an die USA ausgeliefert zu werden, wo er wegen der Veröffentlichung tausender geheimer US-Depeschen - unter anderem zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan - den Zorn der Regierung auf sich gezogen hat.

sti/SC (afp, dapd, dpa, rtr)