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Lebenslange Haft für Völkermord in Ruanda

7. Juli 2016

Jahrzehntelang hatten sich die ruandischen Täter versteckt, nun sollen sie für den Rest ihres Lebens ins Gefängnis: Zwei frühere Bürgermeister wurden in Paris wegen Beihilfe zum Völkermord verurteilt.

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Schädel von Ermordeten in der Gedenkstätte des Kigali Genocide Memorial Center in Ruanda (Foto: dpa)
Die Gedenkstätte des Kigali Genocide Memorial Center in RuandaBild: picture-alliance/dpa/S. Morrison

Octavien Ngenzi und Tito Barahira sind nach Überzeugung des Gerichts verantwortlich für Massaker an der Minderheit der Tutsi in Ruanda. Die beiden ehemaligen Bürgermeister hätten im April 1994 in ihrer Ortschaft Kabarondo eine "massive und systematische Praxis von Hinrichtungen" im Zuge eines "Plans zur Vernichtung" der Tutsi verfolgt. In der Ortschaft wurden während des Völkermords hunderte oder sogar tausende Angehörige der Tutsi-Minderheit mit Macheten, Knüppeln und Granaten getötet.

Augenzeugen beschrieben unter anderem, wie Barahira am Morgen des 13. April 1994 bei einer Versammlung auf einem Fußballplatz mit einer Lanze bewaffnet dazu aufrief, sich an die "Arbeit" zu machen. Es war der Tag, an dem mehrere hundert Tutsi-Bauern massakriert wurden, die in der Kirche des Ortes Zuflucht gesucht hatten.

Unvorstellbare Gewalt

Der heute 58 Jahre alte Ngenzi war im französischen Überseegebiet Mayotte festgenommen worden, wo er sich unter einer falschen Identität als politischer Flüchtling ausgegeben hatte. Barahira, inzwischen 64 Jahre alt, wurde 2013 in der südfranzösischen Stadt Toulouse gefasst, wo er sich niedergelassen hatte. Beide Angeklagten hatten die Vorwürfe bestritten.

Im ostafrikanischen Ruanda hatten sich 1994 Spannungen zwischen den Volksgruppen der Hutu und Tutsi in einer Orgie der Gewalt entladen. Rund 800.000 Menschen - meist Tutsi, aber auch gemäßigte Hutus - wurden von Hutu-Milizen und ruandischen Soldaten ermordet.

Fotos von Ermordeten in der Gedenkstätte des Kigali Genocide Memorial Center in Ruanda (Foto: dpa)
Fotos von Ermordeten in der Gedenkstätte des Kigali Genocide Memorial Center in RuandaBild: picture-alliance/dpa/M. Kappeler

Bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit können mutmaßliche Täter auch in Ländern vor Gericht gestellt werden, in denen sich die Taten nicht ereigneten oder deren Staatsbürger nicht betroffen waren. Dieser Prozess in Paris war das zweite französische Verfahren gegen Verantwortliche des Völkermords. Zuvor war ein früherer Geheimdienstler ebenfalls mit einer langen Haftstrafe belegt worden.

Auch in Deutschland befasste sich die Justiz bereits mit dem Genozid in Ruanda: Im Dezember wurde in Frankfurt ein Mittäter zu lebenslanger Haft verurteilt - auch er war ein ehemaliger Bürgermeister.

rb/qu (afp, ap, dpa, rtr)