1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Ledige Väter können für ihre Kinder sorgen

3. August 2010

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte unverheirateter Väter gestärkt. Von nun an können sie auch gegen den Willen der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder verlangen.

https://p.dw.com/p/Ob9s
Ein Vater und sein Sohn (Archivfoto: Bilderbox)
Die bisherige Regelung des Sorgerechts ist verfassungswidrigBild: BilderBox

Ledige Väter müssen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mehr Rechte erhalten. Die Karlsruher Richter erklärten die bisherige Regelung des Sorgerechts für verfassungswidrig. Bislang war es so, dass unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder erhalten konnten. Das verstößt aber laut Richterbeschluss gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters.

Kein Automatismus zum Nachteil der Väter

Das Schild vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Foto: dpa)
Folgte einer Entscheidung des Europäischen Menschenrechts- gerichtshofs: Das Bundes- verfassungsgericht in KarlsruheBild: picture-alliance/ dpa

In dem konkreten Fall, der vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt worden war, hatte der unverheiratete Vater eines 1998 geborenen Sohnes geklagt, weil ihm kein Sorgerecht zugestanden wurde. Das Familiengericht lehnte einen entsprechenden Antrag ab, weil die Mutter ihre Zustimmung verweigerte. Auch eine Beschwerde beim Oberlandesgericht war erfolglos geblieben. Die Karlsruher Richter sagten nun: Es ist zwar grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass bei unehelich geborenen Kindern zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht erhält. Es verletzt jedoch das Elternrecht des Vaters, wenn dieser keine Möglichkeit hat, ohne Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht zu bekommen, und wenn er dies auch nicht durch ein Gericht überprüfen lassen kann.

Mit dem Beschluss folgt das Bundesverfassungsgericht auch einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte schon Ende vergangenen Jahres entschieden, dass die Sorgerechts-Regelung in Deutschland gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens nach der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße.

Die meisten politischen Parteien zufrieden

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stieß bei den politischen Parteien auf breite Zustimmung. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bewertete die Entscheidung positiv. Sie arbeite bereits an einer gesetzlichen Neuregelung, erklärte die FDP-Politikerin. SPD, Grüne und Linke begrüßten ebenso die Entscheidung. Lediglich die CDU/CSU-Familienexpertin Dorothee Bär warnte vor einer Aushöhlung der Institution Ehe. "Meine Sorge ist, dass als einziger Vorteil der Ehe, neben dem immateriellen Wert, am Ende nur noch der steuerliche übrig bleibt", sagte Bär der Münchner Zeitung "tz".

Kritik von Verband

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter kritisierte den Beschluss scharf. Für Verbandsreferentin Irina Kroeske ist er ein Skandal, der nur Streit mit sich bringt. Viele nichteheliche Väter interessierten sich überhaupt nicht für ihr Kind und sollten deshalb kein unmittelbares Sorgerecht erhalten. Das vom Gericht zugestandene zusätzliche Sorgerecht sei "falsch verstandener Liberalismus", sagt Irina Kroeske.

Autorin: Pia Gram (dpa, apn, rtr)
Redaktion: Sabine Faber