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Liebespaar in Afghanistan gesteinigt

17. August 2010

Die Taliban setzen ihre Moralvorstellungen mit großer Brutalität durch, wo die staatliche Justiz ihnen nichts entgegensetzen kann. Ein unverheiratetes Liebespaar wurde in Nord-Afghanistan gesteinigt.

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Bewohner eines Dorfes in Nordafghanistan (Foto:ap)
Bewohner eines Dorfes in NordafghanistanBild: AP

Eine außereheliche Affäre wurde dem 28-jährigen Mann und der 20-jährigen Frau im Dorf Mullakuli zum tödlichen Verhängnis. Das Dorf steht unter der Kontrolle der islamistischen Taliban. Nach deren Angaben war der Mann geschieden und die Frau mit einem anderen Mann verlobt. Die Hinrichtungen wurden vom Bezirkschef Mohammad Ayub bestätigt: "Wir haben vorher Informationen erhalten, dass zwei Leute unter dem Vorwurf des Ehebruchs von den Taliban festgenommen worden waren. Sie wurden umgehend gesteinigt. Weil wir zivile Opfer befürchteten, haben wir entschieden, keinen Angriff gegen die Taliban zur Befreiung der beiden durchzuführen."

Barbarische Hinrichtungsmethode

Mit einer nachgestellten Szene protestieren Demonstranten in Brüssel gegen Steinigungen (Foto:ap)
Mit einer nachgestellten Szene protestieren Demonstranten in Brüssel gegen SteinigungenBild: AP

Die Steinigung wird heute in einigen islamisch geprägten Ländern praktiziert. Die Todeskandidaten werden bis zur Brust eingegraben und durch Steinwürfe auf ihren Körper und Kopf getötet. Nach dem islamischen Recht, der Scharia, können verheiratete Menschen gesteinigt werden, wenn sie selber Seitensprünge gestehen oder wenn mindestens vier andere Männer den Geschlechtsakt bezeugen. Das afghanische Strafrecht sieht Steinigung allerdings nicht vor.

Die deutsche Bundesregierung bezeichnet Steinigung als "zutiefst inhumane und menschenrechtsverachtende Hinrichtungsmethode". Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisiert diese Art der Tötung: "Steinigung ist eine besonders brutale Hinrichtungsmethode, weil sie darauf abzielt, dass man dem Opfer schwerste Schmerzen zufügt. Deswegen ist sie absolut inakzeptabel", so Verena Harpe, Asien-Referentin der deutschen Sektion von Amnesty International.

Taliban-Gerichte vollstrecken Todesstrafe

Frauen in Afghanistan (Foto:ap)
Frauen haben in Afghanistan besonders unter den Taliban zu leidenBild: AP

Nach dem Sturz der Taliban-Regierung 2001 wurde diese Art der Todesstrafe nach Angaben von Amnesty International in Afghanistan lange Zeit nicht mehr verhängt. Nun üben die Taliban neben normalen rechtstaatlichen Gerichtsverfahren ihre eigene Justiz in den Regionen, die von ihnen kontrolliert werden, aus. Nach Medienberichten sollen die Aufständischen eine Erklärung vor der versammelten Menge vorgetragen haben, ehe die zwei Opfer am Sonntag im Steinhagel sterben mussten.

Bereits eine Woche zuvor hatten Taliban-Kämpfer in der westafghanischen Provinz Badghis eine schwangere Witwe ausgepeitscht und dann per Kopfschuss hingerichtet. Nach Angaben der einheimischen Polizei hatte ein Taliban-Gericht die 40-Jährige für schuldig befunden, eine Affäre gehabt zu haben und schwanger geworden zu sein.

Sima Samer, Leiterin der unabhängigen afghanischen Menschrechtskommission Afghanistans, beteuert, dass Rechtsstaatlichkeit in ihrer Heimat gelte: "Wir haben legale Institutionen. Wir wissen nicht, ob das tatsächlich ein Ehebruch war oder nicht. Niemand hat das Recht, andere Menschen ohne Gerichtsverfahren zum Tode verurteilen. Niemand hat das Recht, sich als Richter aufzuspielen."

Staatliches Handeln dringend notwendig

Nun sei der afghanische Staat gefordert, sagt Verena Harpe von Amnesty International. Er müsse den Menschen in den von den Taliban kontrollierten Regionen die Alternative aufzeigen, dass das Recht auch im Einklang mit dem Gesetz gesprochen werden müsse. "In der Praxis gibt es in den Taliban-Regionen häufig keine oder nur eine korrupte Justiz. Das sind große Lücken, in die die Taliban stoßen können. Die Leidtragenden sind die Menschen vor Ort."

Autor: Gui Hao
Redaktion: Thomas Latschan