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Litauen ändert Verfassungsbestimmung über Verkauf von Grund und Boden an Ausländer

24. Januar 2003
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Vilnius, 23.1.2003, LITAUISCHER RNDFUNK, litauisch

Der Seimas (Parlament - MD) hat mit 160 Ja-, vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung einer Verfassungsnovelle zugestimmt, die den Verkauf von Ackerland an Ausländer gestattet. Es wird davon ausgegangen, dass die Novelle den Markt mit Grund und Boden wiederbelebt und den tatsächlichen Preis für Grund und Boden festlegt. Leonora Abraityte mit Einzelheiten:

Die Verfassungsnovelle über die Veräußerung von Grund und Boden tritt in einem Monat in Kraft. Litauen hat sich bereits 2001 bei den Gesprächen mit der Europäischen Union verpflichtet, diesen Markt zu liberalisieren. Es bat damals nicht um eine Übergangszeit und verpflichtete sich, die Restriktionen beim Verkauf von Grund und Boden an Ausländer mit dem Datum des EU-Beitritts aufzuheben. Da es jedoch unter den politischen Parteien an dem nötigen Konsens fehlte, änderte Litauen im Sommer des letzten Jahres seine Verhandlungsposition und bat die EU um eine siebenjährige Übergangszeit. Die EU erklärte sich damit einverstanden, für den Zeitraum von sieben Jahren den Verkauf von Acker- und Forstland an Ausländer und ausländische Unternehmen einzuschränken. Die Übergangszeit wird nicht für Landwirte aus EU-Mitgliedsstaaten gelten, die nachweisen können, dass sie mindestens seit drei Jahren in Litauen leben und hier Ackerbau betreiben. (TS)