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Lohnkluft zwischen Frauen und Männern bleibt

Christian Ebner (dpa)21. März 2014

Bis zum 21. März hätten Frauen über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssen, um auf das gleiche Jahresgehalt wie ihre männlichen Kollegen zu kommen. Doch die tatsächliche Größe der Lohnlücke bleibt umstritten.

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Symbolbild Lohn
Bild: Fotolia/Klaus Eppele

Frauen verdienen in Deutschland weiterhin deutlich schlechter als Männer. Ungeachtet aller Gleichstellungsbestrebungen betrug die Lohnlücke im vergangenen Jahr unverändert 22 Prozent auf Basis der Stundenlöhne, wie das Statistische Bundesamt anläßlich des 'Equal Pay Day' mitteilte. Mit einem registrierten Brutto-Stundenlohn von 15,56 Euro lagen die Frauen wie in den Vorjahren deutlich hinter den Männern mit 19,84 Euro. Rund zwei Drittel der Differenz erklären die Statistiker mit strukturellen Gründen: Frauen arbeiten eher in schlechter bezahlten Berufen wie Reinigungskraft (Frauenanteil 85 Prozent) oder Verkäuferin (73 Prozent), eher in Teilzeit und im Schnitt auf niedrigeren Führungsstufen.

Gleiche Löhne für gleiche Arbeit

Wie entsteht die Lücke?

Das letzte Drittel der Lohnlücke zwischen den Geschlechtern lässt sich daraus aber nicht erklären. Das bedeutet, dass Frauen bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation sieben Prozent weniger verdienten als ihre männlichen Kollegen. Dies könne auf familienbedingte Erwerbsunterbrechungen zurückzuführen sein, die für viele Frauen einen Karriereknick bedeuteten. Während Männer ab 30 Jahren ihre Verdienste noch regelmäßig steigerten, stagniere der durchschnittliche Stundenlohn bei den Frauen.

Deutlich sind die Unterschiede zwischen Mann und Frau bei Inhabern von Vollzeitjobs in Westdeutschland mit einer Lücke von 20 Prozent. Bei Teilzeit betrug die Lohnkluft zwischen den Geschlechtern hingegen nur vier Prozent. Im Osten ist der Verdienstabstand allgemein deutlich kleiner als im Westen.

Infografik Equal pay day

Was tun gegen die Lücke?

Zur Überwindung des Lohnrückstandes forderte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) neue gesetzlich verankerte Arbeitszeitmodelle. "Frauen dürfen durch Erwerbsunterbrechungen und unfreiwillige Teilzeit keine beruflichen Nachteile erfahren - dagegen brauchen wir den Rechtsanspruch auf Rückkehr aus Teilzeit und verbindliche Regeln für befristete Teilzeit", so die DGB-Gleichstellungsexpertin Anja Weusthoff.

Die Positionen des DGB werden auch vom Bundesforum Männer und dem Deutschen Frauenrat geteilt. Die Verbände sehen in dem von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgeschlagenen 32-Stunden-Wochen-Modell für Eltern einen Schritt in die richtige Richtung. Der Vorstoß war von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) jedoch umgehend wieder kassiert worden.

Alles halb so wild?

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall warnte vor falschen Schlussfolgerungen und politischen Symbolforderungen. Die statistische Lohnlücke zeichne ein schiefes Bild und sei erklärbar, sagte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander auf Grundlage von Untersuchungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). "Zieht man die Faktoren Qualifikation, Berufserfahrung, Branchenzugehörigkeit und familienbedingten Auszeiten ab, schrumpfen die 22 Prozent Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen auf 1,9 Prozent zusammen."

Der 'Equal Pay Day' markiert jenen Tag, bis zu dem Frauen über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssten, um rechnerisch auf das durchschnittliche Jahresgehalt männlicher Beschäftigter zu kommen. In diesem Jahr ist der 21. März.