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Ludwig Georg Braun: EuGH-Entscheidung bringt keine riesigen Steuerausfälle

13. Dezember 2005

Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) im Interview von DW-TV

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"Investitionen im Ausland werden zunächst in der Absicht erfolgen, dort Gewinne zu erwirtschaften": Ludwig Georg BraunBild: dpa

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur steuerlichen Verlustverrechnung von grenzüberschreitend tätigen Konzernen "wird nicht zu riesigen Steuerausfällen führen". Das sagte der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Ludwig Georg Braun, in einem Interview von DW-TV. Investitionen im Ausland würden "zunächst in der Absicht erfolgen, dort Gewinne zu erwirtschaften". Nur wenn ein Unternehmenskonzept im Ausland nicht aufginge und auch keine weiteren Verrechnungsmöglichkeiten gegeben seien in diesem Land, "dann besteht eine vage Hoffnung, dass dieses verrechnet werden könnte, sofern keine nationale Gesetzgebung dagegen spricht", so Braun im deutschen Auslandsfernsehen.


Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat heute das bislang geltende Verbot für grenzüberschreitende Verlustabrechnungen aufgehoben. Innerhalb der Europäischen Union können Konzerne Verluste von Tochterunternehmen in anderen Ländern unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.

13. Dezember 2005
288/05